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a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadt Adorf/Vogtl.; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Markt 1; Postleitzahl: 08626; Ort: Adorf/Vogtl.; Land: DE; Telefon: +49 37423-575-0; Fax: +49 37423-575-36; Internet-Adresse: www.adorf-vogtland.de; E-Mail: vergabe@adorf-vogtland.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 1 VOB/A e) Ort(e) der Ausführung: Straße, Hausnummer: Markt; Postleitzahl: 08626; Ort: Adorf/Vogtl.; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: - Erdarbeiten ca. 300 m³ - Pflasterarbeiten Naturstein inkl. Frostschutzeinbau ca. 450 m² - Verlegung Granitborde ca. 115 m - Setzten von Granitpalisaden abgetreppt -Andecken Oberboden inkl. Nassansaat -Setzen eines Doppelstabmattenzaunes mit Tor ca. 80 m -Pflanzarbeiten Hecke ca. 30 m, Einzelgehölze g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 26.05.2026, Ende: 19.07.2026 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Entfällt, da Nebenangebote zugelassen sind. k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3357291/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 20.04.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 18.05.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 20.04.2026, 10:00 Uhr; Ort: Rathaus Adorf, Markt 3, Zimmer 1.3; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter t) Sicherheiten: Es ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge) zu leisten, wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne USt. beträgt. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Zahlungsbedingungen gem. Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO. Mit Abgabe des Angebotes ist ein Zahlungsplan beizubringen. v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: mit den Vergabeunterlagen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über Eintragung in das Berufsregister den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des An-teils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen netto. die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren und genauere Angaben zu mindestens 2 solcher vergleichbarer Leistungen mit Angabe von Auftraggeber/ Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten, Kurzbeschreibung der Art und Menge der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum (abgeschlossene Leistungen aus dem aktuellen Kalenderjahr können ebenfalls angegeben werden), Auftragssumme. zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte das nachweisliche Nichtvorliegen einer schweren Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (keine Ausschlussgründe gem. §§ 6a Nr. 7 VOB/A vorliegend in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden kein Ausschlussgrund gem. §§16 Abs. 2 i.V.m. 6a VOB/A vorliegend zwar ein Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegend, aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen) Nachweise: Handelsregisterauszug (wenn zur Eintragung verpflichtet) oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Gewerbeanmeldung, wenn nicht zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet, in Verfahren unterhalb der Schwellenwerte Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, wenn vorhanden. x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen; Straße, Hausnummer: Postfach 10 13 64 ; Postleitzahl: 04013; Ort: Leipzig; Land: DE; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de Parkplatzanlagen,Landschaftsbau/ Außenanlagen
BAUVORHABEN Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ems-Nordsee als AG und Vorhabenträger plant den Ersatz der Schleuse Herbrum. Die Schleuse Herbrum liegt im Nordwesten Niedersachsens im Landkreis Emsland und ist als Eingangsschleuse des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) von der Nordsee kommend Teil des DEK. Für den Rückbau der alten Schleusenkammer und den Ersatzneubau sind bodenmechanische und umwelttechnische Laborversuche erforderlich. LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS - Probentransport - Mischprobenbildung - Geotechnische Laborversuche - Umwelttechnische Laborversuche Vom Auftragnehmer (AN) werden die fachgerechte umwelttechnische Mischprobenbildung sowie die Durchführung bodenmechanischer und umwelttechnischer Laborversuche gefordert. ----- Erkundungsmaßnahmen und Probenlager: Das zu untersuchende Material wird aus wasser- und landseitigen Kernbohrungen sowie landseitigen Kleinrammbohrungen gewonnen. Zudem werden Grundwassermessstellen errichtet und Wasserproben (Grund- und Oberflächenwasserproben) entnommen. Die Kernbohrungen werden in Form von Linerbohrungen abgeteuft. Alle entnommenen/erbohrten Boden- und Wasserproben aus den Kernbohrungen und den Kleinrammbohrungen werden seitens eines durch den AG beauftragten Bohrunternehmens in ein Probenlager transportiert. Das Probenlager soll im Umkreis (<30 km) der Baumaßnahme errichtet werden. Die genaue Lage ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Laborprogramme für die bodenmechanischen Laborversuche sowie die Analysenpläne für die umwelttechnischen Untersuchungen werden seitens des Fachgutachters aufgestellt. Seitens der vom AG beauftragen Bohrfirma werden die für die bodenmechanischen und umwelttechnischen Laborversuche notwendigen Bodenproben im Kernlager in entsprechenden Behältern bereitgestellt. Die Pumpproben entnimmt die Bohrfirma. Anschließend sind die Wasserproben seitens des AN in entsprechende Gefäße zu füllen - die Gefäße liefert der AN. Die Probenabholung und der Probentransport erfolgen durch den AN. ----- Entnahme von Proben: Die Probennahme sowohl des Bodens als auch des Wassers ist Sache des AG. Die Proben werden im Kernlager bereitgestellt und in luftdicht verschlossenen Behältern (>= 1 l Inhalt) aufbewahrt. Ungestörte Bodenproben werden in 1 m langen Linern aufbewahrt (Güteklasse 1), gestörte Proben (Güteklasse 3 nach DIN 4020) für geotechnische Untersuchungen sind i.d.R. in 1,0 l Bechern bzw. 5,0 l und 10,0 l Eimern aus Kunststoff, für umwelttechnische Zwecke i.d.R. in Braungläsern mit mindestens 1,0 l bzw. 2,0 l Fassungsvermögen und luftdicht schließenden Deckeln bzw. bei Bedarf in Headspacegläser aufbewahrt. Proben mit Korndurchmesser größer als 20 mm werden in 5-Liter-Behälter (Kunststoffeimer mit luftdicht abschließenden Deckeln) abgefüllt. Wasserproben sind durch den AN in entsprechende Gefäße für die umwelttechnischen Untersuchungen umzufüllen. Die Einzelproben für umwelttechnische Untersuchungen von Boden werden durch den AN dem Kernlager entnommen - die Mischproben müssen im Nachgang für die chemischen Untersuchungen von dem AN erstellt werden. Der Transport der Proben in das untersuchende Labor obliegt dem AN. Der Umfang der Untersuchungen wird vom AG vorgegeben. Alle Kerne und Proben sind bei Abholung/ Transport/ Lagerung gegen Sonneneinstrahlung, Frosteinwirkung, Austrocknung und Diebstahl zu schützen. ----- Entnahme von Proben: An ausgewählten Bodenproben aus den Bohrungen werden vom AN geotechnische Laborversuche durchgeführt. Vorgesehen sind bodenmechanische Versuche - Fels wird nicht erwartet. Die bohrbegleitenden sowie nach Beendigung der Bohrarbeiten erstellten Laborprogramme werden seitens des AG zur Verfügung gestellt. Nachfolgende bodenmechanischen Laborversuche sind derzeit geplant: - Nasssiebung nach DIN EN ISO 17 892-4, - Kombinierte Sieb-/Schlämmanalyse nach DIN EN ISO 17 892-4, - Wassergehalt nach DIN 17892-1, - Fließ-/ und Ausrollgrenzen nach DIN EN ISO 17892-12, - Dichte nach DIN EN ISO 17 892-2, - Bestimmung der lockersten/dichtesten Lagerung nach DIN 18 126, - Kalkgehalt nach DIN 18129, - Glühverlust nach DIN EN 17 685-1, - Wasserdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 17 892-1, - Ödometerversuch mit stufenweiser Belastung nach DIN EN ISO 17 892-5, - Bestimmung der Scherfestigkeit (Scherversuch) nach DIN EN ISO 17 892-10, - Abrasivität, LCPC nach NF P 18 579 - Bestimmung der optimalen Proctordichte nach DIN 18 127. ----- Umwelttechnische Untersuchungen: Die umwelttechnischen Laboruntersuchungen sind in zertifizierten Laboren (DIN EN ISO / IEC 17025) durchzuführen. Ziele der umwelttechnischen Untersuchungen sind: - Einstufung des Aushubmaterials hinsichtlich der Belastung nach der ErsatzbaustoffV (BM-0, BM-0*, BM-F) - ggf. zusätzlich durch den AG angeordnete Nachanalytik nach DepV / bei Überschreitung der Parameter BM-F3 - Untersuchung von Grundwasserproben und Oberflächenwasserproben nach Schwellenwerte, Schwermetalle, Fe2+. Fe3+, Gesamteisen, Mangan, Stahl- und Betonaggressivität. Die Probenahme erfolgt durch die Bohrfirma. Den Analyseplan stellt der AG bohrbegleitend sowie nach den Bohrarbeiten zur Verfügung. Die Proben werden den Linerbohrungen und den Kleinrammbohrungen nach den Bohrarbeiten entnommen. Das zu untersuchende Wasser wird den Grundwassermessstellen entnommen. Im Zuge der Arbeiten wird der Plan seitens des Fachgutachters gemäß den im Baufeld angetroffenen Verhältnissen in Abstimmung mit dem AG angepasst und fortgeschrieben. Im Laufe der Erkundung werden mehrere Analysen veranlasst. Die gemäß dem Analysenplan, nach Abstimmung und auf Weisung des AG/des Fachgutachters, entnommenen Proben werden vom AN gesammelt und fachgerecht zum Labor des AN transportiert und dort gelagert. Die Probenahme bzw. Mischprobenbildung umfasst die Leistungen: Lieferung der Probenentnahmebehältnisse für die Mischproben, Entnahme und Beschriftung der Proben inkl. Rückstellproben, Führen von Protokollen, Transport ins Labor und An-/ Abtransport aller Gerätschaften und Verbrauchsmaterialien. Alle Mischproben sind in geeigneten Behältnissen licht- und luftdicht fachgerecht aufzubewahren (z.B. Kühlraum des chem. Labors). Die nicht verbrauchten Proben sind als Rückstellproben mindestens ein Jahr einzulagern.
Die Gemeinde Namborn (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland") beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten.
Die Gesamtmaßnahme umfasst die Planungsleistungen der Leistungen Schadstoffsanierung Planung, Abfallmanagement Planung und Probenahme/Analytik zur Erkundung für die Absicherung des Betriebes eines 4-zügigen Gymnasiums. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen der Schadstoffsanierung Umsetzung Sanierungskonzept, Abfallmanagement Umsetzung Planung sowie Bauphase, Schadstoffsanierung Überwachung, und Probenahme/Analytik in der Bauphase optional und ggf. einzeln weiter zu beauftragen.
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (federführend), beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung und Fachkräftevermittlung im Küchenbereich zu vergeben.
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Um-bau und die Sanierung des Rathauses der Gemeinde Neuweiler, Ortsteil Neuweiler
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport der Gemeinde Altheim
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff HOAI.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Erweiterung des Bürgerhauses in Kliding, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Gebäude. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Die Stadt Moers beabsichtigt, in Verbindung mit der Sanierung des denkmalgeschützten Weißen Hauses, des Terheydenhauses und dem Abriss des baulich anschließenden parlamentarischen Traktes einen Anbau als neue Spielstätte für das Neue Schlosstheaters Moers zu realisieren. Das Weiße Haus ist ein Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in dem ursprünglich eine "Nervenheilanstalt" untergebracht war. In den Jahren nach 1960 wurden zur Ergänzung des damaligen Kreishauses ein Sitzungssaal und Büros angebaut. Das Haus selbst steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Das Weiße Haus liegt am Kastellplatz in Moers und bildet mit dem Moerser Schloss mit seinem baulichen Ursprung im Jahr 1200 und dem Terheydenhaus, welches in etwa Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut wurde, eine erhaltenswerte und repräsentative Platzsituation. Das für den Um- und Neubau zur Verfügung stehende Grundstück beträgt in etwa 2.500 m². Derzeit liegt die bebaute Grundfläche bei etwa 800 m². Hinzu kommt die nutzbare Fläche des Terheydenhauses. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines architektonischen Entwurfs, der die funktionalen Anforderungen eines modernen Theaterbetriebs erfüllt und zugleich gestalterisch, ökologisch sowie städtebaulich überzeugt. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Theaterraum mit rund 150 Zuschauerplätzen geschaffen werden, der den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Zentraler Bestandteil der Aufgabe ist die Einbindung des neuen Schlosstheaters in die bestehende Kultur- und Bildungsmeile am Kastellplatz. Das Projekt soll als Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Quartiers wirken und neue Synergien zwischen Kultur, Bildung und Stadtgesellschaft ermöglichen. Nicht zuletzt ist der denkmalgeschützte Bestand des "Weißen Hauses" sowie des Terheydenhauses umzubauen und in die neue Nutzung zu integrieren. Der respektvolle Umgang mit den historischen Gebäuden bildet dabei die Grundlage für eine gelungene Verbindung von Alt und Neu. Es wird beabsichtigt, das neue Theater nach BNB Vario im Silber-Standard zertifizieren zu lassen. Das Wettbewerbsgebiet am Kastellplatz im Zentrum von Moers liegt in unmittelbarer Nähe zum historischen Moerser Schloss und ist Teil der sogenannten Kultur- und Bildungsmeile, die sich entlang des Kastellplatzes entwickelt. Die Lage im Stadtzentrum bietet eine gute Anbindung an den öffentlichen Raum und ermöglicht eine stärkere Vernetzung mit kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
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