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Ausschreibung Rahmenvertrag Begleitung von VgV-Verfahren Die Ausschreibung des o.g. Rahmenvertrages für das Staatliche Baumanagement Region Nord-West (SB RNW) gilt für alle Maßnahmen, die im Verantwortungsbereich des SB RNW liegen (siehe beigefügte Übersichtskarte). Die Maßnahmen betreffen sowohl Landes- als auch Bundesliegenschaften. In einigen Liegenschaften gilt der vorbeugende Sabotageschutz. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf dem Formblatt 247 bzw. der Staatenliste.
Durchführung von VgV-Verfahren
Die Stadt Offenburg wird im Jahr 2032 eine Landesgartenschau (LGS) durchführen. Im Rahmen der LGS Offenburg werden mehrere Brücken und Stege über die Kinzig, den Mühlbach und den Räderbach gebaut. Die Gestaltung der neuen Brücken und Stegen soll auf dem Gestaltungskonzept der LGS aufbauen. Die Stadt Offenburg führt dazu zwei VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen zur Vergabe der Ingenieurbauleistungen + Tragwerksplanung und Leistungen Verkehrsanlagen (nur Kinzigbrücke) durch. • VgV Kinzigbrücke LGS Nord • VgV Stege Mühl- und Räderbach Die folgende Aufgabenbeschreibung bezieht sich auf die Neugestaltung der „Kinzigbrücke LGS Nord“, einschließlich Rampe mit Anschluss an den Radschnellweg und über den Radschnellweg entlang der Westseite der Kinzig, eine ca. 100m lange Fuß- und Radwegebrücke über die Kinzig im Norden des LGS- Geländes in der Nähe der Eisenbahnbrücke Rheintalbahn. Die Deutsche Bahn plant, die vorhandene Eisenbahnbrücke der Rheintalbahn über die Kinzig mit danebenliegendem Geh- und Radweg im Jahr 2040 abzubrechen und durch eine reine Bahnbrücke zu ersetzen. Im Zuge der LGS soll vorab eine neue Geh- und Radwegbrücke geplant und in die Daueranlagen der LGS integrieren werden. Durch die „Kinzigbrücke LGS Nord“, die sowohl die Kinzig als auch den Radschnellweg am Fuße des westlichen Kinzigdamms überspannt, soll eine attraktive und barrierefreie Verknüpfung zwischen dem geplanten Radschnellweg entlang des westlichen Kinzigdammfußes und der wichtigen Radverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung geschaffen werden. Die Gestaltung der Brücken und Stege hat eine zentrale gestalterische und inhaltliche Rolle innerhalb der Planung der neuen Parklandschaften der LGS. Ziel ist es, innovative, nachhaltige und funktionale Übergänge zu entwickeln, die über ihre reine Verbindungsfunktion hinaus als eigenständige gestalterische Raumelemente wirken. Brücken und Stege sollen als prägende Verbindungen zwischen den verschiedenen Themenbereichen der Gartenschau dienen und zugleich den Dialog zwischen Natur, Technik und Landschaftsarchitektur symbolisieren. Für die Baumaßnahme Kinzigbrücke LGS Nord, über die Kinzig und den Radschnellweg einschließlich Rampe zum Radschnellweg, wurde ein Kostenrahmen von ca. 3.200.000,- EUR Nettobaukosten ermittelt.
Die Stadt Offenburg wird im Jahr 2032 eine Landesgartenschau (LGS) durchführen. Im Rahmen der LGS Offenburg werden mehrere Brücken und Stege über die Kinzig, den Mühlbach und den Räderbach gebaut. Die Gestaltung der neuen Brücken und Stegen soll auf dem Gestaltungskonzept der LGS aufbauen. Die Stadt Offenburg führt dazu zwei VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen zur Vergabe der Ingenieurbauleistungen + Tragwerksplanung und Leistungen Verkehrsanlagen (nur Kinzigbrücke) durch. • VgV Kinzigbrücke LGS Nord • VgV Stege Mühl- und Räderbach Die folgende Aufgabenbeschreibung bezieht sich auf die Neugestaltung der „Kinzigbrücke LGS Nord“, einschließlich Rampe mit Anschluss an den Radschnellweg und über den Radschnellweg entlang der Westseite der Kinzig, eine ca. 100m lange Fuß- und Radwegebrücke über die Kinzig im Norden des LGS- Geländes in der Nähe der Eisenbahnbrücke Rheintalbahn. Die Deutsche Bahn plant, die vorhandene Eisenbahnbrücke der Rheintalbahn über die Kinzig mit danebenliegendem Geh- und Radweg im Jahr 2040 abzubrechen und durch eine reine Bahnbrücke zu ersetzen. Im Zuge der LGS soll vorab eine neue Geh- und Radwegbrücke geplant und in die Daueranlagen der LGS integrieren werden. Durch die „Kinzigbrücke LGS Nord“, die sowohl die Kinzig als auch den Radschnellweg am Fuße des westlichen Kinzigdamms überspannt, soll eine attraktive und barrierefreie Verknüpfung zwischen dem geplanten Radschnellweg entlang des westlichen Kinzigdammfußes und der wichtigen Radverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung geschaffen werden. Die Gestaltung der Brücken und Stege hat eine zentrale gestalterische und inhaltliche Rolle innerhalb der Planung der neuen Parklandschaften der LGS. Ziel ist es, innovative, nachhaltige und funktionale Übergänge zu entwickeln, die über ihre reine Verbindungsfunktion hinaus als eigenständige gestalterische Raumelemente wirken. Brücken und Stege sollen als prägende Verbindungen zwischen den verschiedenen Themenbereichen der Gartenschau dienen und zugleich den Dialog zwischen Natur, Technik und Landschaftsarchitektur symbolisieren. Für die Baumaßnahme Kinzigbrücke LGS Nord, über die Kinzig und den Radschnellweg einschließlich Rampe zum Radschnellweg, wurde ein Kostenrahmen von ca. 3.200.000,- EUR Nettobaukosten ermittelt.
Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein VGV-Verfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Pla-nungswettbewerb nach RPW 2013. Dem Wettbewerb geht ein Teilnahmewettbewerb voraus. Der Wett-bewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen. Eine Zusammenarbeit mit Szeno-graf:innen/Designer:innen/Kommunikationsdesigner:innen/Künstler:innen/vergleichbare Arbeitsfelder sowie Wasserbauingenieure:innen wird empfohlen.
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den RPW-Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Nummer 214-32-25/27 registriert. | Einsendeschluss Bewerbungen 02.03.2026 | Ausgabe der Unterlagen 13.04.2026 | Digitales Kolloquium 29.04.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 17.07.2026 | Preisgerichtssitzung 27.08.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch
Die Gemeinde Jerxheim plant im Hauptort Jerxheim den Abriss des bestehenden Gebäudekomplexes Schützenhaus/Sportheim und den Neubau eines Multifunktionsgebäudes mit Vorplatz an der Schützenstraße im Rahmen des Projektes "Jerxheim 2040". Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts werden für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenraum sowie Freianlagen und evtl. weiteren Fachplanungsleistungen) gem. HOAI als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI 2021 (Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI, Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und evtl. auch Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsarchitekten schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in den Anlagen 10 und 11 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 4 bis 6 (Stufe 2) und die Leistungsphasen 7 bis 9 (Stufe 3) gemäß §§ 34 und 39 HOAI 2021 (Anlagen 10 u. 11) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Der Auftraggeber beabsichtigt Verträge auf Grundlage der RBBau zu schließen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen und auf Verhandlungen zu verzichten.
Vergabe von Leistungen für die Tragwerksplanung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6, optional: BL, gemäß § 49 ff. HOAI (zunächst Stufenweise Beauftragung Leistungsphase 1-3). Die Eichendorffschule, eine Grundschule, besteht aus zwei Gebäudeteilen. Sie wurde 1962 mit einer schuleigenen Sporthalle in Esslingen am Neckar auf dem Zollberg errichtet. In den Jahren 2002-2004 wurde die Grundschule kernsaniert. Eine Schadstoffuntersuchung im Jahr 2022 ergab, dass im Bestand die Gebäudesubstanz frei von Asbest, KMF, PCB und belasteten Holzschutzmitteln ist. Die Schule besteht aus Ziegel-Mauerwerk, Stahl- und Stahl-Betonstützen, Stahlbeton- Rippendecken und Mauerwerks- und Stahlbeton-Wänden und -decken und einem Vollwärmedämmverbundsystem. Das Dach ist eine Holzkonstruktion mit Ziegel-Deckung und PV-Modulen auf dem Süddach. Die Schule verfügt über einen Holzpellet-Heizkessel. Die GS Eichendorffschule ist baulich auf zwei Züge ausgerichtet und soll ab dem SJ 2028/29 in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Insgesamt wurden 235 SuS (Schülerinnen und Schüler) im vergangenen Schuljahr 2024/25 beschult. Hinzu kommt, dass an der GS Eichendorffschule keine Mensa und kein Aufzug vorhanden ist. Das Ziel der Erweiterung ist es, baulich die Voraussetzung zu schaffen, dauerhaft eine 2-zügige GS mit Zusatzklassen (VKL, Juniorklasse, ggf. ein Jahrgang mit 3 Eingangsklassen) unterzubringen. Alle Maßnahmen dienen dazu, den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, umzusetzen. Die Bruttogrundfläche wird auf rund 1.100 m² geschätzt. Der Bruttorauminhalt auf ca. 5.000 m³. Der bisherige grob geschätzte Terminplan sieht folgendes vor: Vergabe der Planungsleistungen bis Mitte 2026, Beginn Bauausführung Anfang 2027, Fertigstellung August 2028. Es wird zurzeit von Baukosten für die Kostengruppe 300 von ca. 0,95 Mio. EUR brutto und für die Kostengruppe 400 von ca. 0,95 Mio. EUR brutto ausgegangen. Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung für die Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen am Neckar ausgewählt werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Esslingen, vertreten durch die Städtische Gebäude Esslingen, im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 6 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vergabe von Leistungen für die Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 53 Abs. 2 Nr. 4 Starkstromanlagen und Nr. 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1 - 9 gemäß § 55 HOAI 2021.(zunächst Stufenweise Beauftragung Leistungsphase 1-3). Die Eichendorffschule, eine Grundschule, besteht aus zwei Gebäudeteilen. Sie wurde 1962 mit einer schuleigenen Sporthalle in Esslingen am Neckar auf dem Zollberg errichtet. In den Jahren 2002-2004 wurde die Grundschule kernsaniert. Eine Schadstoffuntersuchung im Jahr 2022 ergab, dass im Bestand die Gebäudesubstanz frei von Asbest, KMF, PCB und belasteten Holzschutzmitteln ist. Die Schule besteht aus Ziegel-Mauerwerk, Stahl- und Stahl-Betonstützen, Stahlbeton- Rippendecken und Mauerwerks- und Stahlbeton-Wänden und -decken und einem Vollwärmedämmverbundsystem. Das Dach ist eine Holzkonstruktion mit Ziegel-Deckung und PV-Modulen auf dem Süddach. Die Schule verfügt über einen Holzpellet-Heizkessel. Die GS Eichendorffschule ist baulich auf zwei Züge ausgerichtet und soll ab dem SJ 2028/29 in eine Ganztagsschule umgewandelt werden. Insgesamt wurden 235 SuS (Schülerinnen und Schüler) im vergangenen Schuljahr 2024/25 beschult. Hinzu kommt, dass an der GS Eichendorffschule keine Mensa und kein Aufzug vorhanden ist. Das Ziel der Erweiterung ist es, baulich die Voraussetzung zu schaffen, dauerhaft eine 2-zügige GS mit Zusatzklassen (VKL, Juniorklasse, ggf. ein Jahrgang mit 3 Eingangsklassen) unterzubringen. Alle Maßnahmen dienen dazu, den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung, umzusetzen. Die Bruttogrundfläche wird auf rund 1.100 m² geschätzt. Der Bruttorauminhalt auf ca. 5.000 m³. Der bisherige grob geschätzte Terminplan sieht folgendes vor: Vergabe der Planungsleistungen bis Mitte 2026, Beginn Bauausführung Anfang 2027, Fertigstellung August 2028. Es wird zurzeit von Baukosten für die Kostengruppe 300 von ca. 0,95 Mio. EUR brutto und für die Kostengruppe 400 von ca. 0,95 Mio. EUR brutto ausgegangen. Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Ingenieurbüro für ELT-Planungsleistungen für die Erweiterung der Eichendorffschule in Esslingen am Neckar ausgewählt werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch die Stadt Esslingen, vertreten durch die Städtische Gebäude Esslingen, im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 nach HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Aufgrund der historischen Bedeutung des Stalag 326 (VI K) Senne als eines der größten Kriegsgefangenenlager im Zweiten Weltkrieg im Deutschen Reich soll die derzeitige Gedenkstätte zu einer Gedenkstätte mit überregionaler und internationaler Bedeutung ausgebaut werden. _______________________________________________________________________________________________________ Insbesondere die Gruppe der sowjetischen Kriegsgefangenen, die mit über 5 Millionen in deutsche Gefangenschaft geratenen und mit bis zu 3 Millionen ermordeten Opfern die zweitgrößte Opfergruppe des Zweiten Weltkriegs darstellt, soll hier einen angemessenen Erinnerungsort erhalten und aus dem „Erinnerungsschatten“ (Joachim Gauck in seiner Rede am 6.5.2015 in Schloß Holte-Stukenbrock) geholt werden. Da das Stalag 326 als Durchgangs- und Verteilungslager für den gesamten Wehrkreis VI (der dem heutigen NRW entspricht) diente und die kriegsgefangenen in die Industrie (v.a. im Bergbau und der Schwer- und Stahlindustrie), die Landwirtschaft sowie in andere Firmen und kleinere Betriebe verteilte, in denen sie Zwangsarbeit verrichten mussten, soll die Gedenkstätte dieser geografischen und sozialen Ausdehnung des Lagers Rechnung tragen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, soll die Gedenkstätte Stalag 326 als eine besonders digitale Gedenkstätte geplant werden, die nicht nur online und App-basiert digitale Vermittlungsformen nutzt, sondern auch vor Ort in der Gedenkstätte klassische, analoge Vermittlungsansätze mit innovativen, digitalen Formaten und Methoden verbinden soll. Damit dies möglich ist, muss diese hybride Art der Vermittlung bereits bei der Architektur, Landschaftsarchitektur und Szenografie im Wettbewerb Berücksichtigung finden. Die zukünftige Gedenkstätte Stalag 326 (VI K) Senne soll in einem neu zu planenden Eingangsgebäude, in den historischen Bestandsgebäuden sowie in den Freianlagen Ausstellungen zu den drei historischen Zeitschichten des Kriegsgefangenenlagers (1941-1945), des zeitlich sich anschließenden britischen Internierungslagers „Civil Internment Camp No. 7“ (1946-1947) sowie des Sozialwerks Stukenbrock (1947-1970) als Flüchtlings- und Auffanglager präsentieren. _______________________________________________________________________________________________________ Die Wettbewerbsaufgabe umfasst folgende Bereiche: Neubau eines Eingangsgebäudes mit Kasse, kleiner Ausstellungsfläche, Multifunktionsbereich, Verwaltung sowie Technik- und Lagerflächen (ca. 1.400 m² Netto-Raumfläche); Denkmalgerechte Sanierung der drei Originalbaracken aus den Jahren 1941/42 (Entlausungsbaracke und Arrestbaracke) und 1956 (Sozialwerksbaracke); Gestaltung der Freianlagen (ca. 7,6 ha Wettbewerbsgrundstück); Ausstellungskonzeption für den Neubau (Prolog), die drei Bestandsbaracken und die Freianlagen Ziel des Wettbewerbs und anschließenden VgV-Verfahrens ist es, ein geeignetes Auftragnehmerteam (Architektur, Landschaftsarchitektur und Szenografie) mit den Planungsleistungen zur Realisierung eines Konzeptes zu beauftragen, welches den genannten, unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht wird mit dem Ziel der Umsetzung und Inbetriebnahme der gesamten Gedenkstätte zum Jahreswechsel 2032/2033.
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