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Die DB InfraGo AG plant die Umstellung der Strecken Frankfurt-Höchst - Mainz-Kastel auf der nordmainischen Strecke zwischen Frankfurt/M. - Wiesbaden sowie die freien Strecken Abzweig Kaiserbrücke Ost – Abzw. Kostheim–Mainz-Bischofsheim auf der Mainzer Umgehungsbahn Abzw. Kostheim–Abzw. Kostheim Ost auf ESTW-Technik. Die vorhandenen Drucktastenstellwerke der Bahnhöfe Flörsheim, Hochheim, Kostheim und Mainz-Kastel sowie die Blockstelle Eddersheim sind zudem technisch abgängig und erneuerungsbedürftig. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 148,674 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 6,457 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 19.11.2027 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000
Die Fahrbahnübergangskonstruktionen (Fük) der Fugen auf der oberirdischen Ebene des Hauptbahnhofs Berlin weisen Schäden an den Verbindungen bzw. Befestigungsmitteln auf. Aus diesem Grund wurden und werden aufwändige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Ziel der Maßnahme ist der Neubau unterhaltungsarmer Fük für die S-Bahn (Strecke 6024) und die F-Bahn (Strecke 6109) im Objekt Berlin Hbf, mit denen die Betriebs-, Verkehrs- und Standsicherheit uneingeschränkt gewährleistet werden. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 93 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 13 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 31.08.2027 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000.
Die DB Regio AG plant die Errichtung S-Bahn-Werk München–Langwied. Die Werkstatt soll auf dem bestehenden Areal des vorhandenen Regio Betriebswerkes im Münchner Stadtteil Langwied errichtet werden. Dies beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen: Rückbau/Entkernung Bestandsbauwerke, Flächenfreisetzung Gleis- und Verkehrsanlagen, Neubau Instandhaltungswerkanlage (diverse Hochbauten), Neubau einer Innenreinigungsanlage (Bahnsteige), Neubau Gleisanlagen mit technischer Ausstattung (Oberleitung etc.), Neubau Außenanlagen (Lagerbereiche, Wege, Plätze und Werkstraßen), Neubau Trafostationen, Neubau Lärmschutzwände und den Neubau von Stützwänden. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 265.287 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 8.031 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 14.09.2028 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.bauwe
Die DB InfraGO AG plant den Neubau des ESTW iUZ Regensburg Ost Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 78.679 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 2.201 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 17.08.2026 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Die DB Fernverkehr AG plant den Neubau eines ICE-Bereitstellungs- und Instandhaltungswerkes am Standort Dortmund. Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 610 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 42 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 30.06.2027 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung. (Typ L-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 25.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert. Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre. Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 25 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen. Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000
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