Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Gemeinde Dörzbach. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Gemeinde Dörzbach mit Sitz in Dörzbach verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 7 erfassten Vergabeverfahren.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Gemeinde Dörzbach sind Architektur & Ingenieurwesen (57%), IT-Dienstleistungen (29%) und Post- & Fernmeldedienste (14%).
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7 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 74, 17 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft und auf Grundlage der aufgeführten Gewichtungskriterien zum Teilnahmewettbewerb werden 5 Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Siehe auch Aufforderung zur Bewerbung. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabit-RL 2.0“). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in ‚grauen Flecken‘“ vom 13.11.2020 (nachfolgend „Gigabit-RR“), die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ vom 26.01.2013 (2013/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen.
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 74, 17 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft und auf Grundlage der aufgeführten Gewichtungskriterien zum Teilnahmewettbewerb werden 5 Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Siehe auch Aufforderung zur Bewerbung. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 74, 17 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft und auf Grundlage der aufgeführten Gewichtungskriterien zum Teilnahmewettbewerb werden 5 Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Siehe auch Aufforderung zur Bewerbung. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Vergabe von Fachplanungsleistungen im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend §§ 74, 17 VgV. Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen, sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft und auf Grundlage der aufgeführten Gewichtungskriterien zum Teilnahmewettbewerb werden 5 Bewerber zur Angebotslegung aufgefordert. Siehe auch Aufforderung zur Bewerbung. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages.
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Gemeinde Dörzbach ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Gemeinde Dörzbach: Architektur & Ingenieurwesen (57%), IT-Dienstleistungen (29%), Post- & Fernmeldedienste (14%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
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