Die BWI erwägt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zur Erbingung von Relocation- und Destination Services im Wege eines offenen Verfahrens gemäß § 14 Abs. 2 VgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von BWI-Services im Ausland, ist es notwendig, dass ein Relocation- und Destination Services Dienstleister die Beschäftigten der BWI bei der bedarfsorientierten Planung, effizienten Organisation und rechtskonformen Durchführung eines reibungslosen Wohnortwechsels unterstützt. Der Service soll alle Aspekte des Umzugs- und Integrationsprozesses abdecken - von den ersten Planungsschritten vor dem Umzug bis zur Integration am neuen Standort. Es sollen verschiedene Leistungspakete angeboten werden, um den individuellen Bedürfnissen der Assignees gerecht zu werden und die Übergangsphase so reibungs- und aufwandlos wie möglich zu gestalten.
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