Der Ausbau der zweispurigen B402 auf die zukünftig vierspurige E233 im Planungsabschnitt 1, erfordert den Neubau von zahlreichen Brückenbauwerken. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück - beabsichtigt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, die nachfolgenden Bauwerke an den vierspurigen Ausbau anzupassen. In Folge der notwendigen Anpassung der Trassierung (E233) in Lage und Höhe, aber insbesondere durch den neuen Querschnitt, können fünf Bauwerke erhalten werden. Bei allen fünf Ingenieurbauwerken ist die lichte Weite teilweise, auch aufgrund der Feldaufteilung dieser bestehenden Bauwerke, nicht für die Anlage des RQ 28 ausreichend. Die Bauwerke "Überführung der K225" (PA1/04) und "Überführung der L48" (PA1/08) sollen auf Grund dessen an gleicher Stelle so ersetzt werden, dass diese den neuen Querschnitt der E233 überspannen können. Die anderen drei Neubauwerke (BW PA1/10.2, BW PA1/11.2, BW PA1/13.2) werden südlich der bestehenden Trasse parallel zu den vorhandenen Bauwerken errichtet. Die B402 verläuft in Niedersachsen (in West-Ost-Richtung) von Versen über Meppen bis zur B213 in Haselünne. Die Bauwerke befinden sich im Landkreis Emsland, wo der erste Planungsabschnitt der E233 ausgebaut wird. Dieser erstreckt sich von Hoogeveen in den Niederlanden bis hin zur Anschlussstelle B402/B70 in Meppen. Die nächstgelegene Stadt ist Meppen. Nach Auftragserteilung wird von dem Auftragnehmer eine geotechnische Beurteilung (Vorabeinschätzung) zu den Gründungsmöglichkeiten der Bauwerke erwartet (s. Titel 1.0 in der Leistungsbeschreibung Geotech-nik für Ingenieurbauwerke). Ziel ist es, im Rahmen dieser geotechnischen Beratung, für den Planer der In-genieurbauwerke eine Vorabschätzung zu den möglichen Gründungen des Neubaus der Bauwerke zu erhalten sowie erste Fragen des Planers der Ingenieurbauwerke zur Gründung der Ersatzbauwerke zu beantwor-ten. Das Baugrundgutachten für die Brückenbauwerke besteht zum einen aus dem Teil A: Geotechnischer Be-richt mit Gründungsempfehlung. Nach Vorlage der Bauwerksentwürfe sind zum anderen die Leistungen für den Teil B: Geotechnischer Entwurfsbericht zu erbringen. Die Gutachten zu den Teilen A und B sind gem. anliegender Mustergliederungen zu gliedern und müssen Aussagen zu den dort erwähnten Punkten enthalten. Im Teil C der Leistungsbeschreibung sind besondere Leistungen aufgeführt. Für die Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen hat der AN ein geeignetes Untersuchungsprogramm aufzustellen, die Leistungs-beschreibung aus Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung zu erstellen, das Leistungsverzeichnis an-hand ortsüblicher Preise zu bepreisen, die Erkundungsarbeiten zu überwachen sowie die Vertragsabwick-lung der Erkundungsarbeiten und Laboruntersuchungen zu übernehmen. Darüber hinaus hat der Baugrund-gutachter den AG geotechnisch zu beraten und den Teil B des Bauwerksgutachtens für die Ersatzbauwerke zu erstellen. Während der Bauausführung wird der Baugrundgutachter aufgefordert, geotechnische Freiga-ben durchzuführen, Bohrarbeiten zu überwachen und den AG in Fragen, die den Baugrund betreffen, zu beraten. Die einzelnen zu erbringenden Teilleistungen sind in den zum jeweiligen Bauwerk anliegenden Leistungsbeschreibung Geotechnik konkretisiert und bewertet.
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