Das EvKB erhält eine Einzelförderung nach § 21 KHGG NRW. Mit den Fördermitteln soll eine Erweiterung der stationären und teilstationären Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Umbau im Bestand und darunter auch Umnutzung bestehender Räumlichkeiten am EvKB- Standort Bielefeld Bethel - durchgeführt werden.
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