Polizeikommissariat Peine - Grundsanierung Planungsleistung Objektplanung Gebäude gem. § 33ff HOAI 2021 Leistungsphase (LPH) 2 bis 8; für den Abbruch des Hausmeisterwohnhauses LPH 5 bis 8, stufenweise Beauftragung, d.h. zunächst LS 1 entspricht LPH 2 und 3 Das Polizeikommissariat Peine befindet sich in einem Wohngebiet nord-östlich der Peiner Innenstadt in der Schäferstraße 87. Neben dem Verwaltungsgebäude, welches entlang der Schäferstraße liegt, gibt es auf dem Gelände des Polizeikommissariats ein ehemaliges Hausmeisterhaus, zwei Garagengebäude, eines davon unterkellert, sowie ein Betonfertigteilgebäude in dem sich die Netzersatzanlage befindet. An der süd-östlichen Ecke des Grundstückes befindet sich eine Stellplatzfläche, welche nicht von der Grundstückseinfriedung eingefasst ist. Das Verwaltungsgebäude, das Garagengebäude sowie das Hausmeisterwohnhaus sind im Jahr 1976 errichtet worden. 2009 wurde das Gebäude, in dem sich die Netzersatzanlage befindet, errichtet. Die Sanierung des Polizeikommissariats Peine ist nicht auf das Verwaltungsgebäude beschränkt, sondern betrifft die gesamte Liegenschaft. Betroffen sind daher auch sämtliche oben genannte Nebengebäude und die Außenanlagen. Des Weiteren soll im Rahmen der Maßnahme auf der Liegenschaft ein Garagenneubau mit 5 Stck. Garagen für Dienstwagen entstehen. Seit der Errichtung der Liegenschaft im Jahr 1976 sind kaum Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchgeführt worden, sodass die Liegenschaft - vor allem das Verwaltungsgebäude - sowohl baulich als auch technisch in einem schlechten Zustand ist, was in den vergangenen Jahren immer wieder zu betrieblichen Problemen führte. Die Grundsanierung des Polizeikommissariats Peine betrifft alle Gebäude der Liegenschaft, von der Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes bis zum Abriss des Hausmeisterhauses, sowie die Außenanlagen inkl. Erneuerung aller Leitungen. Für die Baumaßnahmen wird das Gebäude freigezogen, so dass eine Durchführung der Bauarbeiten im laufenden Betrieb vermieden wird. Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines möglichst hohen funktionalen Nutzwertes mit angemessenem gestalterischem Anspruch, sicherheitstechnischer Aktualität und hoher energetischer Effizienz. Zu diesem Zweck sind erhebliche Eingriffe in die gesamte Bausubstanz der Liegenschaft erforderlich. Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme beträgt 12.832.056 EUR brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12 . Nähere Informationen um Bauvorhaben können Sie der veröffentlichten Aufgabenbeschreibung unter den Teilnahmeunterlagen entnehmen.