Ausgeschrieben werden Leistungen zur Durchführung einer unabhängigen Evaluierung der beiden Vorhaben Mobilithek und Mobility Data Space sowie deren Verknüpfung im Ökosystem für Mobilitätsdaten.
Von den Ergebnissen der Evaluation erwartet sich das BMDV als Auftraggeber von den Leistungen des Aufragnehmers
a) die Schaffung von Transparenz über den erreichten Umsetzungsstand der strategischen Projek¬te des Bundes zu Nutzung von Mobilitätsdaten,
b) eine einfache Erfolgskontrolle im Sinne von § 7 BHO für Einzelmaßnahmen für den MDS: mit der Zielerreichungskontrolle wird durch einen Vergleich der geplanten Ziele mit der tatsächlich erreichten Zielrealisierung (Soll-Ist-Vergleich) festgestellt, welcher Zielerreichungsgrad zum Zeitpunkt der Erfolgskontrolle gegeben ist. Sie bildet gleichzeitig den Ausgangspunkt von Überlegungen, ob die vorgegebenen Ziele nach wie vor Bestand haben. Es ist zu berücksichtigen, dass der Mobility Data Space Teil ist des BMDV-Förderprogramms „Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz“. Hierzu wird an anderer Stelle eine Erfolgskontrolle des gesamten Förderprogramms erfolgen, einschließlich des Mobility Data Space. Daher hat der Auftragnehmer der Evaluation den Austausch mit der förderprogrammübergreifenden Erfolgskontrolle zu ermöglichen,
c) eine Analyse der in den Projekten erbrachten Leistungen und Ergebnisqualitäten, insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Technologien, Standards und Projektstrukturen,
d) eine Bewertung der aktuellen und eine Prognose der künftigen Nutzung sowie Relevanz der Lösungen für die praktische Anwendung durch Akteure im Mobilitätssektor,
e) die Messung und Bewertung aktueller und möglicher Wirkungen der Vorhaben im Hinblick auf ihre digital- und verkehrspolitischen Zielsetzungen,
f) die Generierung von Grundlagen zur Vorbereitung politischer Entscheidungen über das ob und wie der Fortführung der beiden evaluierten Vorhaben und ihrer Verknüpfung,
g) die Identifikation und Empfehlung konkreter Maßnahmen zur Optimierung von Zielerreichung und Wirkung in den evaluierten Vorhaben sowie die Benennung der dazu erforderlichen Ressourcen und Voraussetzungen,
h) eine Klärung der Frage ob und ggf. mit welchen Veränderungen die Vorhaben eine Grundlage für die Umsetzung des künftigen Mobilitätsdatengesetzes bilden können.
Der Auftragnehmer soll die Ergebnisse dem Auftraggeber fundiert hergeleitet und zugleich lösungs- und handlungsorientiert in einer für die weiteren Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse nutzbaren Form zur Verfügung stellen und erläutern.
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