Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt die Vergabe der gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vorzunehmende Durchführung einer Aktualisierung der SUP für die konkretisierten Vorhaben des Abschnitt 2, Neue Vorhaben, Unterabschnitt 1, Vordringlicher Bedarf des geltenden Bedarfsplans (Anlage 1 zu § 1 BSWAG) gemäß Modul B der BVWP-Methodik. Dabei sind insbesondere die in der Vordringlichen Bedarf aufgestiegenen Maßnahmen des Potenziellen Bedarfs des BVWP 2030 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile) inklusive des Planfalls „Deutschlandtakt“ (siehe Anlage 6 des Abschlussberichts zum Zielfahrplan Deutschlandtakt: https://downloads.ctfassets.net/scbs508bajse/7oB2P0qqjFPmrt6FSXSxsy/f2f48d117f4399a3b165cac6ebf4f179/2022-09-01_Abschlussbericht_Deutschlandtakt_3-00.pdf) zu berücksichtigen.
Für diese Vorhaben bzw. Projektbündel ist eine rechtssichere SUP durchzuführen in dessen Ergebnis ein Umweltbericht die zu erwartenden Umweltwirkungen und ggf. Planungsalternativen beschrieben und bewertet werden.
Die im Rahmen dieses Forschungsvorhabens zu klärenden Punkte oder auch nachfolgend vom AG vorgegebenen Rahmenbedingungen hinsichtlich sind grundsätzlich an Verfahrensweisen / (Zwischen-) Ergebnissen weiterer bereits laufender Forschungsvorhaben des BMDV auszurichten:
1. Untersuchungsumfang und Gegenstand (Wird das gesamte im Bedarfsplan enthaltene Maßnahmenset oder ggf. auch in Abstufungen nur die mit dem aktuellen Bedarfsplan neu hinzugekommene Maßnahmenset im Rahmen der SUP untersucht?)
2. Kriterien (Anhand welcher Kriterien wird der Bedarfsplan bzw. werden darin enthaltene Vorhaben im Rahmen der SUP geprüft?)
3. Datengrundlage und Methodik (Wie und auf welcher Datengrundlage werden verkehrsmengenabhängige und verkehrsmengenunabhängige Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der SUP analysiert?).
Hierzu zählen insbesondere
a. die Berücksichtigung der verkehrsmengenunabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen des SUP Monitorings,
b. die Berücksichtigung der verkehrsmengenabhängigen Klima- und Umweltwirkungen im Rahmen der Aufstellung der Verkehrsprognose (VP) 2040 sowie
c. Untersuchung und Ermittlung ggf. neuer Kosten- und Wertansätze im Rahmen des parallel laufenden Forschungsvorhabens zur Aktualisierung von Kosten- und Wertansätzen.
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