8/2010S0594 - Vertrag Monitoring Feldlerche
Leistungsbeschreibung
Zur Sicherstellung der Funktion der CEF-Maßnahmen muss ein regelmäßiges Monitoring für das erste Jahr (2025), das zweite Jahr (2026) und das vierte Jahr (2028) durchgeführt werden. Beginn 2025 als Nullvariante - sprich Ausgangssituation auf der jeweiligen Fläche.
Mit der Kartierung soll im März des jeweiligen Jahres begonnen werden.
Kartierungen der Feldlerchen und ihrer angrenzenden Komforträume (z.B. Wegränder, Graswege, Blühstreifen, Säume etc.) auf allen Vertragsflächen der Stiftung Kulturlandpflege. Weitere Offenlandarten nachrichtlich mit erfassen.
1. Brutvogelkartierung gemäß Südbeck et al. (2005) Ende März bis Juni, 5 Durchgänge je Schlag
2. Raumnutzung/Komforträume
Mai und Juni mittags, nachmittags, abends
6 Termine auf einem Drittel der Vertragsflächen, alle unterschiedlichen Bewirtschaftungen mit einbeziehen
Die Kartierung der Feldlerchen ist nur durch ein in der Kartierung von AVI-Fauna versierte/-r Fachkraft / Fachbetrieb (Ornithologe, Biologe oder gleichwertig) durchzuführen. Dies ist entsprechend nachzuweisen.
Die Gesamtkosten sind in Anlehnung an die HOAI zu kalkulieren.
Lose (1)
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