Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Klinikum an eine externe Abrechnungsfirma zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt.
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