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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Dexamethason (ausgenommen Implantat), (OBG) ATC S01BA01 für die Zeit 01.01.2025 - 31.12.2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.11.2024
Angebotsfrist
05.11.2026
§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Dexamethason (ausgenommen Implantat), ATC S01BA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.01.2025 in Kraft und endet am 31.12.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.11.24
Fragenfrist
29.10.26
Abgabefrist
05.11.26
Öffnung
05.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1 €
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
Vertragslaufzeit
24 Tage

Lose (1)

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