Öffentliche Ausschreibung

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Vedolizumab, ATC L04AG05 für die Zeit 01.07.2025 - 30.06.2027

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Auftraggeber

Adresse
Nagelsweg 27- 31
20097 Hamburg

Weitere beteiligte Organisationen (5)

KKH - Kaufmännische Krankenkasse
TK - Techniker Krankenkasse
HEK - Hanseatische Krankenkasse
+2 weitere Organisationen

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 437 Tage
Angebotsfrist
05. Mai 2027
Veröffentlichungsdatum
16. Mai 2025

Beschreibung

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Vedolizumab, ATC L04AG05, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Für o.g. Wirkstoff beabsichtigt die ARGE Vedolizumab mit möglichst allen, zumindest allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrahmenrabattverträge abzuschließen. Folgende Krankenkassen gehören der ARGE Vedolizumab an: - DAK-Gesundheit - Techniker Krankenkasse - Kaufmännische Krankenkasse - HEK - Hanseatische Krankenkasse - Hkk - Handelskrankenkasse zusammen im Folgenden "Krankenkassen" genannt. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Lose (1)

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Häufig gestellte Fragen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Vedolizumab (ATC L04AG05) gemäß § 130a Absatz 8 SGB V. Diese Vereinbarung wird zwischen der DAK-Gesundheit und pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, um Rahmenrabattverträge für Arzneimittel zu etablieren, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. Der Vertrag tritt am 01.07.2025 in Kraft und endet am 30.06.2027, es sei denn, ein Exklusivvertrag tritt früher in Kraft.

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