Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kradbekleidung für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. An die Bekleidungen werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Leistungsbeschreibungen Motorrad-anzug Ausgabe 2 (Kapitel B1), TLP 3-Lagen-Laminat Ripstop 9922 Ausgabe 3 (Kapitel B1.1), Kradanzug Eskorte Ausgabe 2 (Kapitel B2), Motorradunterwäsche Fleece (Kapitel B3) und Motorradunterwäsche leicht (Kapitel B4) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind, erfüllen.