Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Verwertung von Dienstkraftfahrzeugen für die Polizei NRW abzuschließen. Detaillierte Angaben zu den Anforderungen ergeben sich aus der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B).
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