Die Stadtwerke Emden GmbH beabsichtigt, zum 01.01.2027 Mehrpersonen-Rahmenvereinbarungen über verschiedene Tiefbauleistungen abzuschließen. Die Regellaufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt 3 Jahre. Der Auftraggeberin steht das Recht zu, die Laufzeit insgesamt zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt somit 5 Jahre. Die Einzelaufträge unter der jeweiligen Rahmenvereinbarung werden ohne erneutes Vergabeverfahren nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen vergeben. Der Auftrag wird in drei Lose aufgeteilt. Bieter können Angebote auf eines, zwei oder alle Lose abgeben. Eine Zuschlagslimitierung gibt es nicht.
Die Leistungsverzeichnisse enthalten für die relevanten Position in jedem Los die geschätzten Abrufmengen über die gesamte Laufzeit von maximal 5 Jahren. Die Mengen sind Schätzmengen und stellen weder die Mindest- noch die Obergrenzen für die Auftraggeberin dar und sind nicht als Abnahmeverpflichtung zu verstehen. Einige Positionen in jedem Los sind aktuell noch mit einer Menge „0“ hinterlegt, da hierzu noch keine verlässlichen Schätzmengen existieren. Für die Angebotserstellung (d.h. für die Abgabe von Erstangeboten) werden alle drei Lose in Bezug auf die Mengenangaben nochmal überarbeitet. Die nicht benötigten Positionen werden aus den Leistungsverzeichnissen komplett gestrichen. Eventuell benötigte Positionen werden als optionale Position entsprechend aufgeführt. Die aktuell in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Mengen werden im Rahmen der Überarbeitung nochmal geprüft und können sich dementsprechend ändern. Ebenfalls können Positionen, die aktuell noch eine Menge von „0“ haben, mit einer höheren Mengenangabe versehen werden.
Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen (und ggf. im späteren Verfahrensverlauf aktualisierten) Schätzmengen für die gesamte Vertragslaufzeit sowie ein Zuschlag von jeweils 25 % bilden die Basis für die nach Auftragsvolumen festzulegende Obergrenze für die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen. Eine weitere Konkretisierung der nach Auftragsvolumen in Euro festzulegenden wertmäßige Obergrenze bleibt für die Verhandlungsphase vorbehalten.
Lose (3)
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