Arbeitnehmerüberlassung von Strahlenschutzfachkräften (IHK) und Strahlenschutzbeauftragten (SSB) zur Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen sowie schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Ahaus (BZA und AZA)
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Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Verlagerung von 152 Behältern der Bauart Castor THTR/AVR von der JEN – Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich, in das Brennelement-Zwischen-Lager Ahaus und der aktuellen Einlagerungsplanung von Abfallgebinden seitens der Energieversorgungsunternehmen (EVU) in das Abfalllager Ahaus benötigt die BGZ qualifiziertes Personal des Strahlenschutzes (Strahlenschutzfachkräfte (IHK) und Strahlenschutzbeauftragte (SSB)). Die dieser Planung zu Grunde liegenden Einlagerungen BZA/AZA sind Arbeitsspitzen, die in diesem Umfang nicht durch die reguläre Personalplanung bzw. den Personalbestand der BGZ abgedeckt werden können.
Die nachfolgende Tabelle stellt den grundsätzlichen Bedarf an Zusatzpersonal für die jeweiligen Lagerbereiche BZA bzw. AZA je Schicht dar. Der Aufsichtsführende vor Ort (AvO) wird zunächst durch die BGZ gestellt. Der
Strahlenschutzbeauftragte (SSB) wird auch zunächste durch die BGZ gestellt.
Personal Schicht BZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Personal Schicht AZA:
Strahlenschutzfachkraft (IHK) / Strahlenschutzbeauftragte (SSB) 1
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 2
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 3
Strahlenschutzfachkraft (IHK) 4
Der Einlagerungsbeginn für die 152 Behälter des Typs CASTOR THTR/AVR ist derzeit für Ende April 2024 und für das AZA für Juni 2024 geplant. Es handelt sich um eine monatliche wechselseitige Einlagerung über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren. Bei einer Einlagerung in das BZA erfolgt keine Einlagerung in das AZA und umgekehrt.
Beim 2-Schichtbetrieb (Schicht 1, 06:00 - 14:00 Uhr / Schicht 2 12:30 - 20:30 Uhr) ohne Wochenend- und Feiertagsarbeit bei einer geplanten Einlagerung von vier AVR/THTR-Castoren ergibt dies einen voraussichtlichen jährlichen Mehrbedarf von:
Strahlenschutzfachkräften (IHK): ca. 12.000 Stunden / Jahr
Strahlenschutzbeauftragte (SSB): ca. 4.000 Stunden / Jahr
Equal-Pay
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Mitarbeiter für die Dauer ihrer Überlassung an den Auftragnehmer für die gleiche Tätigkeit (mindestens) ebenso zu entlohnen wie die regulär Beschäftigten des Auftraggebers.
Hierzu stellt die BGZ den Bietern den entsprechenden Manteltarifvertrag, Angaben zur Eingruppierung und das Entgeltgruppenverzeichnis zur Verfügung. Hinweis! Diese Unterlagen werden nur auf Anforderung durch den Bieter nach Zusendung der in Anlage 5 der Vergabeunterlagen vom Bieter zu unterzeichnenden Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt.
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