Veröffentlichung 08.05.26 | Fragenfrist 01.06.26 | Abgabefrist 08.06.26 | Öffnung 08.06.26 |
Eignungskriterien
Der Auftrag wird nur an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen vergeben, dass nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden ist. Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen ausgeführt werden, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber/der Bewer-bergemeinschaft eine entsprechende Erklärung abzugeben. Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haft-pflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeit-raum der Leistungserbringung vorzulegen. Diese muss mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro je Schadensfall und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2,0 Mio. Euro je Schadensfall gedeckt sein.
Zuschlagskriterien
Wirtschaftlichkeit: Zuschlagskriterium Preis
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