Öffentliche Ausschreibung

Architektenwettbewerb: "Grundschule Lauenförde"

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Auftraggeber

Samtgemeinde Boffzen

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Die Samtgemeinde Boffzen plant eine Zweizügige Grundschule im Gemeindeteil Lauenförde. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb für eine Gebäudeplanung im anonymen Verfahren innerhalb eines VgV-Verfahrens als RPW-Verfahren ausgelobt (§ 3 (3) RPW). Der Auslober wird gemäß Ziff. 8.2 RPW bei der Umsetzung des Projekts den/die Entwurfsverfasser des 1. Preises -sofern dies vom Preisgericht empfohlen wird und keine schwerwiegenden Gründe dem entgegen stehen- nach Verhandlung gem. § 14 (4) [8] VgV beauftragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die an der Wettbewerbsarbeit des 1. Preisträgers beteiligten Fachplaner (TWP und TGA) ebenfalls mit Einzelverträgen zu beauftragen, so diese ihre Berufszulassung und Haftpflichtversicherung in erforderlicher Höhe zum eventuellen Vertragsschluss nachweisen. Die Beauftragung wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts für die Architektenleistungen (und evtl. weiteren Planungsleistungen) als umfassende Beauftragung (stufenweise; vorbehaltlich positiver Gremienbeschlüsse) über die Leistungsphasen 2-9 (6-7 in Teilen) gem. HOAI 2021 (Architektenleistung, Landschaftsarchitektur und evtl. auch TGA und TWP [LPH 1-6]) in Einzelverträgen vergeben. Daher wird die Beteiligung eines Landschaftsplaners schon am Wettbewerb gefordert, die der entsprechenden Fachplaner hingegen empfohlen. Die Beauftragung stufenweise: Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die in der Anlage 10 der HOAI 2021 bezeichneten Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Stufe 1). Danach behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragnehmer mit den Leistungsphasen 5 bis 8 (Stufe 2) und Leistungsphase 9 (Stufe 3) gemäß § 34 HOAI 2021 (Anlage 10) einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses. Die Einzelverträge sollen auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen.

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