Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 044 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 045 bis 078 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 079 bis 127 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.