Dienstleistung über eine Maßnahme nach § 69 Abs. 4 Satz 2 NSchG i.V.m. § 13 SGB VIII (Schulpflicht in besonderen Fällen) für schulabsente Jugendliche im Sekundarbereich II in Jugendwerkstätten zuvergeben. Voraussetzung für die Angebotsabgabe für die Maßnahme ist, dass der Auftragnehmer eine vom Land anerkannte Jugendwerkstatt ist und nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Sozialfonds, 3 gefördert wird.
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