Das Zulassungsverfahren "Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages "Personaldirektvermittlung" wird mit Wirkung zum 28.03.2024 aufgehoben worden, weil sich die Grundlage des Zulassungsverfahrens wesentlich geändert hat.
Begründung:
1. Um den Markt optimal anzusprechen, ist eine Umstellung des Vertrages von Anforderungsprofilen auf Jobfamilien notwendig.
2. Auch die Vermittlung von Führungskräften soll Gegenstand des Vertrages sein.
3. Die Vergütungssätze sollen vereinheitlicht und angepasst werden.
4. Die Beauftragung von Direktvermittlern durch den Auftraggeber soll in einem Rahmenvertrag gebündelt werden.
Seit 26.03.2024 wird ein neues Zulassungsverfahren "Abschluss eines Open House Rahmenvertrages „Personaldirektvermittlung“ mit Veränderungen am Auftragsgegenstand wie unter Ziffer 1. bis 4. beschrieben durchgeführt. In diesem neuen Verfahren können bereits Beitrittsanträge gestellt werden.
Hinweis: Die Verträge mit den, unter bisherigem Rahmenvertrag mit den bis zum 28.03.2024 erfolgreich beigetretenen Unternehmen, bleiben vorerst bestehen. Diese werden mit Blick auf den neu bekanntgemachten Open House Rahmenvertrag „Personaldirektvermittlung jedoch zeitnah gekündigt bzw. aufgehoben. Die betroffenen Unternehmen haben bereits jetzt die Möglichkeit, einen Beitrittsantrag für den neu bekanntgemachten Vertrag zu stellen, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen.