Planungsleistungen Lph 5 bis 9 § 39 HOAI Freianlagen , Lph 7-9 optional, (Lph9 ggf. Beauftragung durch die Gemeinde Rackwitz)
Nach § 4 VA VII Braunkohlesanierung hat sich der Freistaat Sachsen zur Bereitstellung finanzieller Mittel verpflichtet, die u.a. der Erhöhung des Folgenutzungsstandards in den Braunkohlegebieten und im Umfeld der stillgelegten Tagebauflächen dienen und über die Sanierungsverpflichtungen der LMBV hinausgehen. Der Bestandteil der angestrebten Maßnahmen ist der Ausbau der Verkehrserschließung am Sportstrand Schladitzer See. Der Projektträger ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) mbH. Die zu planende Maßnahme wurde durch die Gemeinde Rackwitz beantragt und durch das Sächsische Oberbergamt positiv beschieden.
Der Schladitzer See entwickelt sich seit einigen Jahren zusehends zu einem intensiv genutzten Naherholungsgebiet von regionaler Bedeutung. Seit 2003 wird der Bereich der sog. Schladitzer Bucht durch die Betreibergesellschaft („ALL-on-SEA GbR“) gewerblich als Strand mit sportorientiertem Freizeit- und Bildungsangebot betrieben. Es wurde ein „Maritimes Jugendzentrum“ von dem Verein „ALL-on-SEA-Youngsters e.V.“ mit Unterstützung durch Fördermittel aus dem EU-Programm LEADER+ aufgebaut. In Spitzenzeiten wird der See in den Sommermonaten schon jetzt von ca. 4.000 Besuchern täglich genutzt.
Durch den stark gestiegenen Nutzungsdruck auf dem Schladitzer See innerhalb des Nordraumes der Leipziger Seen ist die Notwendigkeit der Verkehrserschließung gegeben. Die Maßnahmen erfolgen entsprechend der Regionalplanung. Die vorhandene Verkehrsinfrastruktur am Sportstrand stößt bereits jetzt auf ihre Grenzen. Zufahrten für den Besucher- und Bewirtschaftungsverkehr müssen dementsprechend ausgebaut werden. Die Auslastung von Parkplatzmöglichkeiten muss durch qualitativen Ausbau vorhandener Flächen erreicht werden.
Begleitend zu diesen Erschließungsmaßnahmen sollen landschaftspflegerische Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden. Diese resultieren aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan, der Gegenstand der Genehmigung war. Auszuführen sind folgende Maßnahmen:
- Pflanzung einer straßenbegleitenden Obstbaumreihe Haynaer Straße,
- Einzelbaumpflanzungen am Kleinen Parkplatz,
- Strauchpflanzungen am Großen Parkplatz,
- Strauchflächen und -hecken am Sportresort,
- Entsiegelung und Ansaat einer Fläche am provisorischen Parkplatz/ Zufahrt Sportstrand, der als Zusatzparkplatz für den Sportstrand ausgebaut werden soll,
- Pflanzung von Einzelbäumen am geplanten Zusatzparkplatz für den Sportstrand,
- Pflanzung von Bäumen entlang der Haynaer Straße/ Feldrand,
- Pflanzung einer Feldhecke mit Bäumen und Sträuchern,
- Artenschutzmaßnahme: Anbringen von 3 Nisthilfen für Spechtarten,
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Erstellung der Ausführungsplanung (LPH5 HOAI §39)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH6 HOAI §39)
- Besondere Leistungen gem. Leistungsbeschreibung
Optionale Leistungen:
- LP7, LP8, LP9 (Beauftragung durch Kommune), besondere Leistungen
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