Öffentliche Ausschreibung

Ausschreibung eines fachjuristischen Gutachtens: „Juristischer Status des nicht betriebenen und abgebauten Streckenabschnittes Holzhau-Moldava der Strecke Freiberg – Moldava - Most"

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Auftraggeber

Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 14 Tage
Angebotsfrist
16. März 2026

Beschreibung

1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.; Bereich/Abteilung: EU-Projekte; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DE; Telefon: +49 15208304380; Internet-Adresse: www.montanregion-erzgebirge.de; E-Mail: seyfert@montanregion-erzgebirge.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Gemäß den gesetzlichen Regelungen. 5) Art und Umfang der Leistung: Ausschreibung eines fachjuristischen Gutachtens: „Juristischer Status des nicht betriebenen und abgebauten Streckenabschnittes Holzhau-Moldava der Strecke Freiberg – Moldava - Most" 1. Hintergrund und Zielsetzung (Genese) Die grenzüberschreitende Eisenbahnverbindung Freiberg – Most (Brüx), in Böhmen als „Teplitzer Semmeringbahn“ bezeichnet, wurde am 18. Mai 1885 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Sie diente primär dem Abtransport von Braunkohle aus dem nordböhmischen Revier nach Sachsen, entwickelte jedoch bereits frühzeitig ergänzende Bedeutung im Personen- und Ausflugsverkehr. Der gegenständliche Abschnitt Holzhau – Moldava (CZ) ist auf sächsischem Hoheitsgebiet gegenwärtig infrastrukturell rückgebaut; Gleisanlagen sind nicht mehr vorhanden. Eine förmliche Entwidmung gemäß § 23 AEG ist nach bisherigem Kenntnisstand jedoch nicht erfolgt, sodass der Abschnitt weiterhin eisenbahnrechtlich gewidmet sein könnte. Die Trasse befindet sich derzeit in unterschiedlichen Eigentumsverhältnissen. Eigentümer einzelner Teilflächen sind u. a. der Landkreis Mittelsachsen, die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle sowie private Dritte, darunter das Hotel Bahnhof Hermsdorf-Rehefeld. Die eisenbahnrechtliche Widmung ist jedoch grundsätzlich von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen zu unterscheiden. Gleichwohl kommt den Eigentumsstrukturen erhebliche Bedeutung für die praktische und rechtliche Realisierbarkeit einer Reaktivierung zu, insbesondere im Hinblick auf: • die Verfügungsbefugnis über die Grundstücke, • mögliche Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche, • eisenbahnrechtliche Duldungspflichten, • sowie etwaige Sicherungsinstrumente (z. B. Dienstbarkeiten, Enteignungsbefugnisse nach AEG). Seit mehreren Jahren verfolgen regionale und grenzüberschreitende Akteure die Zielsetzung eines Lückenschlusses und der Reaktivierung der Gesamtverbindung Freiberg – Holzhau – Moldava. Im Rahmen einer deutsch-tschechischen Lückenschlusskonferenz (März 2019) wurde seitens der zuständigen sächsischen Eisenbahnaufsichtsbehörde (LfD) bestätigt, dass die eisenbahnrechtliche Widmung fortbestehe und technische Realisierungshindernisse grundsätzlich beherrschbar erschienen. Demgegenüber gelangt eine im Jahr 2022 im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erstellte Machbarkeitsstudie zu der Annahme, dass eisenbahnrechtlich von einem vollständigen Neubau auszugehen sei. Auf dieser Grundlage werden Investitionskosten in Höhe von rund 66 Mio. Euro veranschlagt. Diese divergierende Bewertung verdeutlicht die Notwendigkeit einer präzisen juristischen Klärung des Status quo sowie der planungsrechtlichen Ausgangslage. Der Auftraggeber beabsichtigt als Partner des Interreg-Projektes „Die Eisenbahn verbindet! – Železnice spojuje!“ die Einholung eines unabhängigen Fachgutachtens zur eisenbahnrechtlichen Einordnung des Streckenabschnittes Holzhau – Moldava. 2. Zielsetzung der gutachterlichen Prüfung Ziel ist die Erstellung einer belastbaren, methodisch nachvollziehbaren und gerichtsfesten rechtlichen Bewertung insbesondere zu folgenden Fragestellungen: 2.1. Fortbestehen der eisenbahnrechtlichen Widmung Prüfung, ob und in welchem Umfang die eisenbahnrechtliche Zweckbindung fortgilt, insbesondere unter Berücksichtigung eines faktischen Rückbaus ohne formelle Entwidmungsentscheidung nach § 23 AEG. 2.2. Bestandsschutz und Kontinuität der Genehmigungslage Untersuchung, ob ein planungsrechtlicher Bestandsschutz fortwirkt und welche Rechtsfolgen sich aus der historischen Zulassung der Strecke ergeben. 2.3. Planfeststellungsrechtliche Ausgangslage Ermittlung, ob für die ursprüngliche Streckenerrichtung bestandskräftige Planfeststellungs- oder vergleichbare eisenbahnrechtliche Zulassungsentscheidungen vorliegen und inwieweit diese fortgelten. 2.4. Abgrenzung Reaktivierung – Neubau Rechtliche Differenzierung zwischen bloßer Wiederherstellung einer bestehenden, gewidmeten Eisenbahninfrastruktur und einem planungsrechtlich relevanten Neubau mit der Folge eines vollständigen Planfeststellungsverfahrens. 2.5. Eigentumsrechtliche und dingliche Rahmenbedingungen Analyse der aktuellen Grundstücksverhältnisse im Hinblick auf: • Vereinbarkeit privater und kommunaler Eigentumspositionen mit einer fortbestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung, • Reichweite möglicher eisenbahnrechtlicher Inanspruchnahmebefugnisse, • Notwendigkeit von Grundstückserwerben oder -sicherungen, • Relevanz etwaiger Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, • Enteignungsvoraussetzungen nach AEG im Falle fehlender Einigung. 2.6. Anwendbarkeit umwelt- und wasserrechtlicher Vorschriften Prüfung, in welchem Umfang bei einer Reaktivierung bzw. Wiederherstellung aktuelle fachrechtliche Anforderungen (insbesondere UVP-Recht, Naturschutzrecht und Wasserrecht) ausgelöst würden und ob Übergangs- oder Bestandsschutzregelungen eingreifen. Das Gutachten soll eine konsistente und tragfähige Entscheidungsgrundlage für die weitere strategi-sche, förderrechtliche und planungsrechtliche Vorgehensweise schaffen. Es dient zugleich der Klärung, ob die Maßnahme rechtlich als Reaktivierung einer fortbestehend gewidmeten Eisenbahninfrastruktur oder als planfeststellungspflichtiger Neubau zu qualifizieren ist und welche Konsequenzen sich hieraus für Zeit, Kosten und Verfahrensumfang ergeben. Erforderliche Dokumente, z.B.: Kaufvertrag, Planungsdokumentation, können gern – soweit vorhanden - vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Nach Erstellung des Gutachtens sollen die Ergebnisse zunächst vor einem Wertungsgremium und anschließend auf einer deutsch-tschechischen Konferenz im Rahmen des Interreg-Projektes „Die Eisenbahn verbindet! Železnice spojuje!“) vorgestellt werden. Dazu ist vom Auftragnehmer eine Präsentation anzufertigen und persönlich vorzustellen. Auch Anfragen der Presse zum Thema müssen im Rahmen der Studie beantwortet werden. Ebenso ist das Dokument in deutscher und tschechischer Sprache als PDF-Dokument sowie in gebundener Form in jeweils zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Eine Seitenzahlbeschränkung besteht nicht, wünschenswert wäre ein Umfang von maximal 60 Seiten. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. ; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz ; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 15.05.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3337309/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 16.03.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 30.04.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Rechnungen sind postalisch einzureichen an: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. Interreg "Die Eisenbahn verbindet!", z.Hd. Frau Sophie Seyfert Adam-Ries-Straße 16 09456 Annaberg-Buchholz Als Zahlungsziel werden 31 Kalendertage vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Auftraggeber stellt folgende Eignungskriterien auf: • Vorlage eines überblicksartigen, berufsbezogenen Lebenslaufs des vorgesehenen Sachbearbeiters (Mindestanforderung: Qualifikation als Volljurist oder gleichwertigen ausländischen Abschluss, Nachweis einschlägiger Kenntnisse im Eisenbahnrecht, z.B. durch Veröffentlichungen, Seminartätigkeit oder die Darstellung von Referenzen) • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB und dass der Bieter nicht zu dem Personenkreis gehört, der von den sogenannten „Russland-Sanktionen“ der Europäischen Union und der Bunderepublik Deutschland betroffen ist. Zuschlagskriterien Im Folgenden stellt der Auftraggeber die von ihm vorgesehenen Zuschlagskriterien dar. Zuschlagskriterium Honorar: 50 % Für das Kriterium „Honorar“ gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Zuschlagskriterium „Vorgehen zur Klärung von Widmung und Genehmigungslage“: 50 % Der Auftraggeber bildet weiterhin das Zuschlagskriterium „Vorgehen zur Klärung von Widmung und Genehmigungslage“. Die Aktenlage zur historischen Genehmigung/Planfeststellung und zu einer etwaigen Entwidmung kann unvollständig sein. Erforderliche Dokumente (z. B. Kaufvertrag, Planungsdokumentation) können vom Auftraggeber nur soweit vorhanden bereitgestellt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere für die rechtliche Beurteilung wesentliche Unterlagen existieren, die dem Auftraggeber derzeit nicht vorliegen. Wie gehen Sie methodisch vor, um trotz einer möglicherweise unvollständigen Aktenlage den Widmungsstatus und die Genehmigungslage belastbar zu klären (insb. Identifikation zusätzlicher Quellen, Priorisierung der Prüfschritte und Umgang mit verbleibenden Unsicherheiten)? Form, Aufbau und Umfang der Darstellung sind dem Bieter überlassen. Zur Verdeutlichung seines Vorgehens kann der Bieter auch auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit betreut hat und bei denen sich ähnliche Schwierigkeiten gestellt haben. Die Wertung der Zuschlagskriterien ist den beiliegenden Vergabeunterlagen zu entnehmen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Rechtsberatung, Gutachten/ Studie (Recht)

Lose (1)

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