Öffentliche Ausschreibung

Außenanlagen Filiale Karlsruhe

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Auftraggeber

Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 15 Tage
Angebotsfrist
16. März 2026
Veröffentlichungsdatum
13. Februar 2026

Beschreibung

Unterhaltspflege der Grünanlagen (Hof- und Rasenflächen, Dachterrasse und Dachbegrünung) der Filiale Karlsruhe max. 8 Jahre Laufzeit Hinweis: Die im Leistungsverzeichnis bzw. im Preisangebot angegebenen Arbeitsgänge sind Richtwerte. Der Auftraggeber behält sich vor, einen durch Witterungseinflüsse bedingten Mehr- oder Minderbedarf an Leistungen nach Absprache abzurufen. 3. Sonderarbeiten 3.1 Bewässerungsanlage Ein wichtiger Bestandteil der Dachbegrünung ist unsere Gartenbewässerungsanlage der Firma Rain Bird. Die Bewässerung erfolgt durch oberirdisch verlegte Tropfrohre in den bepflanzten Flächen (Micro-Bewässerung). Entsprechende Sorgfalt und Sachkenntnis ist bei den Gartenpflegedurchgängen notwendig. Die Anlage muss in den Wintermonaten außer Betrieb genommen werden. Im Frühjahr wird die Anlage im Rahmen einer Inspektion in Betrieb genommen. Leckagen und Fehlfunktionen sind umgehend zu beheben. 3.2 Sonstiges Im Leistungsverzeichnis (Ziff. 2) nicht aufgeführte Arbeiten (Sonderarbeiten) sind nach Aufforderung durch die Auftraggeberin, durchzuführen. Verrichtete Sonderarbeiten sowie verbrauchtes Material und dessen Kosten sind detailliert zu dokumentieren (Arbeitsnachweis, Rechnungen). Für diese Sonderarbeiten kann der Auftragnehmer ein Entgelt gem. Position C.1 des Preisangebots erheben (i. d. R. Stundensatz). Arbeitsgeräte sind zu stellen; sämtliche Vorhaltekosten für Werkzeug und Maschinen sind in den Stundenverrechnungssatz mit einzurechnen. Verbrauchte Materialien werden nach Aufwand abgerechnet. AUFTRAGSAUSFÜHRUNG 1 Arbeitszeiten und Personaleinsatz 1.1 Die Arbeiten erfolgen grundsätzlich von montags bis freitags zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr. Die Ausführung jeder Teilleistung ist mit dem Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn abzustimmen. Ansprechpartner vor Ort werden mit Zuschlagserteilung bekannt gegeben. 1.2 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter des Auftragnehmers während der vereinbarten Ausführungszeiten der Arbeiten spätestens zwei Stunden nach Anruf am Erfüllungsort sein kann. 1.3 Bei Bedarf werden die vertraglich vereinbarten Pflegeflächen gemeinsam von Auftrag-geber oder dem benannten Vertreter und Auftragnehmer begangen, um den Leistungs-stand schriftlich festzustellen und die erforderlichen Arbeiten festzulegen. 1.4 Die einzelnen Arbeitsgänge sind unter der Leitung eines Vorarbeiters durchzuführen, der mindestens über eine abgeschlossene gärtnerische Berufsausbildung in der Fachrichtung Garten-/Landschaftsbau verfügt. 1.5 Sonderleistungen sind mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers vor Ort abzusprechen und werden bei Bedarf von diesem per E-Mail / per Fax gesondert beauftragt. 2 Technische Vorschriften 2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die unter Abschnitt I genannten Arbeiten fachtechnisch korrekt und ordnungsgemäß durchzuführen. 2.2 Für die zur Pflanzenpflege nötigen Maschinen, Geräte, Materialien und Schutzmittel hat der Auftragnehmer zu sorgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie, nichttoxische und geruchsneutrale Pflanzenschutzmittel zu verwenden. 2.3 Das zur Durchführung der Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten. 2.4 Die Arbeiten auf dem Flachdach dürfen nur mit angelegten Sicherheitsgurten (Horizontalabsicherung) durchgeführt werden. Ein entsprechendes Sicherungssystem ist vorhanden. Die hierfür benötigten Sicherungsgeschirre sind vom Auftragnehmer selbst mitzubringen. 2.5 Die Grünanlagen im Hof und auf den Dachterrassen (2. und 3. OG) werden mit einer automatischen Bewässerungsanlage bewässert. Bei sämtlichen Arbeiten ist zu beachten, dass die Tropfschläuche der Anlage nicht beschädigt werden. 2.6 Die Außenanlagen sind bei Arbeitsende in aufgeräumten, sauberen Zustand zu verlassen.

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