Lieferung Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle des GEKA mbH von einer Jahresabnahmemenge von rund 16,5 Mio. kWh bei einer Leistungsspitze von maximal 2.750 kW. Die Obergrenze des Auftrags beträgt 24 Mio. kWh per anno. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die kompletten Mengen abzunehmen, sondern nur die tatsächlichen verbrauchten Mengen.
Die GEKA mbH ist nicht verpflichtet, den Strom in Höhe des Schätzwertes bzw. der Obergrenze abzunehmen, sondern sie ist dazu berechtigt.
1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate, vom 01.01.2025 bis 31.12.2027
2. Mit der Angebotsabgabe muss sichergestellt sein, dass die Durchleitung und Bereitstellung der elektrischen Energie während der gesamten Laufzeit gewährleistet ist.