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BA 19337 - Konformitätsprüfung TSE-Simulator 2.0

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Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
19. März 2024
Veröffentlichungsdatum
26. Februar 2024

Beschreibung

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der zugehörigen Kassensicherungsverordnung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme seit dem 1.1.2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, welche die Absicherung der aufzuzeichnenden Daten (genauer die Integrität, die Authentizität und die Vollständigkeit) sicherstellt und die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format speichert. Die detaillierten Interoperabilitätsvorgaben an die Technische Sicherheitseinrichtung werden vom BSI in der Technischen Richtlinie TR-03153 festgelegt. Diese und auch verwandte Technische Richtlinien werden fortlaufend angepasst und aktualisiert, beispielsweise in Form der TR-03153-1. Derzeit lässt das BSI einen TSE-Simulator weiterentwickeln, welcher auf der Vorgängerversion der TR-03153 basiert. Dieser TSE-Simulator, inklusive der vorgegebenen Einbindungsschnittstelle, verhält sich nach außen funktional wie eine TSE gemäß TR-03153. Der Simulator soll auch von Herstellern von Kassensoftware und Steuerprüfern für Tests (z.B. im Rahmen der Entwicklung) genutzt werden können. Um das korrekte Verhalten des TSE-Simulators zur TR-03153 zu überprüfen, soll eine anerkannte Prüfstelle nach TR-03153-TS bzw. TR-03153-1-TS, zur Durchführung einer entsprechenden Konformitätsprüfung beauftragt werden.

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