Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der zugehörigen
Kassensicherungsverordnung müssen elektronische Aufzeichnungssysteme seit dem 1.1.2020 mit einer
Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden, welche die Absicherung der
aufzuzeichnenden Daten (genauer die Integrität, die Authentizität und die Vollständigkeit) sicherstellt und
die gesicherten Aufzeichnungen in einem einheitlichen Format speichert.
Die detaillierten Interoperabilitätsvorgaben an die Technische Sicherheitseinrichtung werden vom BSI in der
Technischen Richtlinie TR-03153 festgelegt. Diese und auch verwandte Technische Richtlinien werden
fortlaufend angepasst und aktualisiert, beispielsweise in Form der TR-03153-1.
Derzeit lässt das BSI einen TSE-Simulator weiterentwickeln, welcher auf der Vorgängerversion der TR-03153
basiert. Dieser TSE-Simulator, inklusive der vorgegebenen Einbindungsschnittstelle, verhält sich nach außen
funktional wie eine TSE gemäß TR-03153.
Der Simulator soll auch von Herstellern von Kassensoftware und Steuerprüfern für Tests (z.B. im Rahmen der
Entwicklung) genutzt werden können. Um das korrekte Verhalten des TSE-Simulators zur TR-03153 zu
überprüfen, soll eine anerkannte Prüfstelle nach TR-03153-TS bzw. TR-03153-1-TS, zur Durchführung einer
entsprechenden Konformitätsprüfung beauftragt werden.
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