Baukonzession zur Anbindung eines nicht versorgten Gebiets der Gemeinde Höchst i. Odw. an das Mobilfunknetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Anteilsfinanzierung).
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Die Gemeinde Höchst i. Odw. (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, zum Ausbau der Versorgung mit mobilem Breitband durch die Verbesserung der Netzabdeckung in ihrem Gebiet, einen Mobilfunkmast zu errichten.
Hierfür erhält der Konzessionsgeber Leistungen aus dem "Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen". Mit dem Mobilfunkförderprogramm werden Hessische Kommunen in die Lage versetzt, selbst weiße Flecken im Sprachmobilfunknetz zu schließen. Die Gemeinde schreibt deshalb vorliegend einen Baukonzessionsvertrag zur Planung, Errichtung und Betrieb der passiven Infrastruktur aus.
Danach soll vom Konzessionär ein Mobilfunkmast in der sogenannten "Konzessionsvariante" errichtet werden. Dazu wird ein Baukonzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Konzessionär geschlossen. Die Ausschreibung umfasst in der Baukonzessionsvariante den Bau und den Betrieb der passiven Infrastruktur. Die Gemeinde stellt hierfür die entsprechende Fläche zur Verfügung, wobei sie diese selbst anmietet oder abkauft (der Standort ist bereits festgelegt).
Der Konzessionär beauftragt Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb der passiven Infrastruktur des Mobilfunkmastes und lässt diese durchführen. Die Gemeinde wird Eigentümerin der errichteten passiven Infrastruktur. Der Konzessionär erhält das Recht und übernimmt die Verpflichtung zur Nutzung der passiven Infrastruktur und vermietet die Mastkapazitäten für aktive Mobilfunkinfrastruktur an interessierte Mobilfunknetzbetreiber.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5SVM/documents heruntergeladen werden können.
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