Hinweis: Dieses Vergabeverfahren wird vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (durch den Strategischen Zentraleinkauf) im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt
Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen in der Straßenbaulast des Landes wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt. Der bestehende Landesstraßenbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammt aus dem Jahr 2007. Die Aufstellung und Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans ist in § 1 Landesstraßenausbaugesetz NRW (LStrAusbauG NRW) normiert. Die Neuaufstellung soll nun erfolgen. Der Landesstraßenbedarfsplan ist dabei ins-besondere unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Umweltschutzes, des Städtebaus sowie der Ergebnisse integrierter Verkehrsplanung aufzustellen. Gemäß § 1 Absatz 3 LStrAusbauG NRW umfasst der Landesstraßenbedarfsplan die langfristigen Planungen für Landesstraßen und enthält eine Darstellung der Straßen im Netzzusammenhang.
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