Beförderung im Schülerspezialverkehr für Schüler, welche wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus anderen gesundheitlichen Gründen ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können oder auf Grund fehlender Anbindungen an den öffentlichen Linienverkehr die Schulen nicht erreichen. Die Beförderungen erfolgen vorwiegend im Territorium des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Beförderung der Schüler erfolgt i. d. R. nur an den für den Freistaat Sachsen festgelegten Schultagen. Die unter Umständen notwendigen Begleitpersonen sowie die Kindersitze sind vom Beförderungsunternehmen zu stellen. Die angebotenen Fahrzeuge müssen den geltenden Sicherheitsbestimmungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden, und die Bestimmungen der BOKraft erfüllen.
Lose (118)
Interessiert an dieser Ausschreibung?
Melden Sie sich kostenlos an und erhalten Sie automatische Benachrichtigungen für ähnliche Ausschreibungen mit KI-gestützter Analyse.