Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen im Bereich des gewerblichen Mietrechts im Rahmen der Betreuung des Mietvertragsmanagements der Bundesagentur für Arbeit
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im gewerblichen Mietrecht, insbesondere in den Bereichen
- Gewerberaummietrecht, BGB,
- Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtragsmanagement,
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- Betriebskostenabrechnung,
- Rechtliche Begleitung und Beratung bei verschiedenen Situationen in laufenden Mietverhältnissen,
- Rechtliche Begleitung und Beratung bei der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse,
- Streitvermeidung.
2. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber rechtlich in sämtlichen Phasen eines Mietvertrages, von der Vertragsverhandlung und Durchführung eines gewerblichen Mietvertrages bis zur Beendigung und Abwicklung beendeter Mietverhältnisse. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
3. Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis.
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