Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen im Bereich des privaten Baurechts, betreffend das Werkvertragsrecht von BGB, VOB/B und HOAI im Rahmen der Abwicklung von Baumaßnahmen in den Eigentumsliegenschaften der Bundesagentur für Arbeit
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im privaten Baurecht, insbesondere in den Bereichen
- Werkvertragsrecht BGB,
- VOB/B,
- HOAI, Architekten- und Ingenieurrecht,
- Vertragsgestaltung und -prüfung, Nachtrags- und Mängelmanagement,
- Abrechnung und Streitvermeidung,
- Rechtliche Begleitung von Bauvorhaben und Bauunterhaltsmaßnahmen.
Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber rechtlich in sämtlichen Phasen von Bauprojekten, insbesondere in Bezug auf Planung, Vergabe, Durchführung, Abrechnung sowie Nachtragsprüfung. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis.
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