Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen im Verwaltungsrecht, insbesondere im Bereich des öffentlichen Baurechts
1. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen im Verwaltungsrecht / öffentliches Baurecht, insbesondere in den Bereichen
- Bauleitplanung BauGB,
- Bauordnungsrecht nach jeweiliger Landesbauordnung,
- Kommunalabgabenrecht,
- Rechtliche Begleitung im Rahmen von Bauvorhaben mit Berührungspunkten zum öffentlichen Recht,
- Rechtliche Prüfung von Verwaltungsakten inkl. Widerspruchsverfahren,
- Gegebenenfalls rechtliche Vertretung vor Verwaltungsgerichten.
2. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber rechtlich bei Bauprojekten mit öffentlich-rechtlichem Bezug, insbesondere in Bezug auf Einhaltung öffentlich-rechtlicher Erfordernisse sowie auf Rechtmäßigkeit behördlichen Verwaltungshandelns. Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
3. Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis.
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