Abschluss eines Rahmenvertrages über Beratungsleistungen zum Themenkomplex Nachhaltigkeit, betreffend die Beratungsfelder Nachhaltigkeits- und Immobilienkonzepte, Sanierungsfahrpläne, Gebäudezustandsbewertungen, GEG in Bestandsgebäuden
Fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei der nachhaltigen Entwicklung und Steuerung seines Immobilienbestandes, insbesondere in Bezug auf:
- Klimaschutz und CO2-Reduktion
- Energie- und Ressourceneffizienz
- Werterhalt und Lebenszyklusbetrachtung
- Standardisierung und Qualitätssicherung von Zustandsbewertungen
- Digitalisierung und Datenqualität im CAFM-System
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
2. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nach den Zielvorstellungen des Auftraggebers objekt- und portfoliobezogen unter Berücksichtigung der geltenden normativen Anforderungen (u.a. GEG, DIN, VDI, EU-Taxonomie, ESG Anforderungen). Die Beratung erfolgt eigenverantwortlich, unabhängig und ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.
3. Der Vertag ist als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Einzelne Beratungsleistungen werden durch gesonderte Abrufe des Auftraggebers ausgelöst. Ein Anspruch auf Mindestabruf besteht nicht, es besteht auch kein Exklusivitätsverhältnis.
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