Beratungsprojekt für Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungs-maßnahmen gem. Paragraph 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und Paragraph 29 SchwbAV für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Mitarbeitervertretungen gem. Kirchenrecht
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Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden.
Die Durchführung von Schulungs-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen ist eine Kernaufgabe des Integrationsamtes; sie ist in § 185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX und § 29 SchwbAV definiert. Danach haben die Integrationsämter Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber durchzuführen. Die Durchführung dieser Maßnahmen kann an Dritte/andere Träger übertragen werden, wenn dies erforderlich erscheint und die Integrationsämter an ihrer inhaltlichen Gestaltung maßgeblich beteiligt sind. Die ausgeschriebene Maßnahme ist eine Ergänzung des bestehenden eigenen Schulungsangebots.
Projektgeber ist das Integrationsamt beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
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