Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Nationalparkgemeinde Edertal im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Die Nationalparkgemeinde Edertal (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt. Zwischenzeitlich wurde der vorzeitige Vorhabensbeginn seitens des Landes zugelassen, da der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes voraussichtlich erst Ende des 1. Quartals bzw. Anfang des 2. Quartals 2026 erlassen werden wird. Da das Ausschreibungsverfahren aber bereits gestartet werden soll, wird den Bewerbern/ Bietern der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes spätestens mit der Aufforderung zur Einreichung eines (Erst-)Angebots übermittelt.
Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10.) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMEJ3/documents heruntergeladen werden können.
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