Öffentliche Ausschreibung

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Lenningen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

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Auftraggeber

Gemeinde Lenningen

Wichtige Fristen

Phase für Abgabe von Angeboten
Noch 37 Tage
Angebotsfrist
31. März 2026
Veröffentlichungsdatum
02. Februar 2026

Beschreibung

Die Gemeinde Lenningen (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend leis-tungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicher-zustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die Kommunen des Landkreises Esslingen haben den Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen im Wege einer Aufgabenübertragung u. a. mit der Durchführung der vorliegenden Ausschreibung beauftragt, so dass der Zweckverband als Vergabestelle auftritt. Mit dem nach der Durchführung des Vergabeverfahrens zu beauftragenden TK-Unternehmen schließt jedoch die Kommune als Konzessionsgeber den Vertrag. Die Abwicklung der geschlossenen Verträge wird durch den Zweckverband durchgeführt. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung“ („VwV Breitbandmitfinanzierung“) beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie nachfolgende Ziff. 5 e) ee)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM4VM/documents heruntergeladen werden können.

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