Das vorrangige Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist es, den Teilnehmenden ab der Arbeitsaufnahme zu begleiten, das Leistungsvermögen der Teilnehmenden zu verbessern, die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren und perspektivisch den Übergang in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen.
Beschäftigungsbegleitendes Coaching gem. § 16i und §16e SGB II, Los 1 und Los 2
Lose (1)
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