Öffentliche Ausschreibung

Beschaffung eines GRC-Tools

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Auftraggeber

Technische Universität Dortmund

Wichtige Fristen

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Beschreibung

Die Digitale Hochschule NRW (DH.NRW) ist eine Kooperationsgemeinschaft von 41 Hochschulen und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Etablierung einer abgestimmten Serviceinfrastruktur für die digitale Transformation der Hochschulen in NRW. Diese Hochschulen sind bestrebt, höchste Standards in Lehre und Forschung zu erreichen und benötigen daher eine robuste und flexible Lösung zur Verwaltung ihrer Governance-, Risk- und Compliance-Anforderungen. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Technische Universität Dortmund (TU Dortmund) eine Landeslizenz für ein Governance, Risk und Compliance (GRC)-Tool, einschließlich eines Onboardings, für voraussichtlich 34 Hochschulen der Kooperationsgemeinschaft der DH.NRW beschaffen. Die beteiligten Hochschulen benötigen eine umfassende Lösung, die verschiedene Aspekte der Informationssicherheit, des Business Continuity Managements (BCM), des Datenschutzes und des Risikomanagements abdeckt. Ein GRC-Tool ist eine Softwarelösung, die Organisationen unterstützt, ihre Governance-, Risiko- und Compliance-Prozesse digital zu verwalten und zu überwachen. Das Tool ist entscheidend für die effiziente Dokumentation und Überwachung dieser Bereiche, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien sicherzustellen. Die beteiligten Hochschulen werden das GRC-Tool einsetzen, um ihre Informationssicherheits-, BCM-, Datenschutz- und Risikomanagementprozesse zu optimieren. Darüber hinaus wird es die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen erleichtern und die Effizienz durch automatisierte Workflows und Berichte steigern. Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Technische Universität Dortmund (TU Dortmund) vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert die TU Dortmund interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft die TU Dortmund die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert die TU Dortmund die nach Maßgabe der Bekanntmachung ausgewählten Bewerber auf, ein verbindliches Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die TU Dortmund die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt die TU Dortmund mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Die TU Dortmund behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.

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