Für die Beschäftigungsverhältnisse der SBK kommen die Tarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie zur Anwendung. Durch den Tarifvertrag Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie vom 03.03.2023 (TV Fahrradleasing) wurde die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Fahrräder im Rahmen der Entgeltumwandlung zu leasen. Die SBK beabsichtigt als Arbeitgeberin für ihre tariflichen und außertariflichen Beschäftigten ein Fahrradleasing-Angebot über eine freiwillige Dienstvereinbarung einzuführen und schreibt deshalb in einem offenen europaweiten Vergabeverfahren einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag über 48 Monate aus.
Das Leistungsspektrum des Rahmenvertrags umfasst das Leasing von Fahrrädern gemäß § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte der Auftraggeberin zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen, insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals.
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung beträgt 500 Einzel-Leasingverträge.
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