Es sollen die Anlagen (Ver- und Entsorgungsleitungen) vermessungstechnisch als Bestands- und Entwurfsvermessung aufgenommen werden. Hierbei muss der Auftragnehmer die ermittelten lage- und höhenbestimmenden Daten in Form und Umfang laut Einmessrichtlinie des Auftraggebers erfassen, dokumentieren und übergeben.
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