Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale
Sicherung (BAS), eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales. Zu den vielfältigen Aufgaben des BAS gehört u. a. die Verwaltung
des Gesundheitsfonds sowie des Innovationsfonds, Krankenhausstrukturfonds (Strukturfonds)
und Krankenhauszukunftsfonds (Zukunftsfonds). Außerdem wird das BAS ab dem Jahr 2026 einen
Transformationsfonds verwalten.
Gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i. V. m. § 77 Abs. 1a S. 1 SGB IV ist für den Gesundheitsfonds
nach Ende eines Geschäftsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) eine Jahresrechnung aufzustellen.
Die Rechnungsergebnisse der jeweiligen Geschäftsjahre des Gesundheitsfonds sind auf der
Homepage des BAS (www.bundesamtsozialesicherung.de) veröffentlicht.
Die Jahresrechnung des Gesundheitsfonds ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i. V. m. § 77 Abs.
1a S. 5 SGB IV von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren.
Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers oder des vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnung
des Gesundheitsfonds erfolgt gemäß § 220 Abs. 3 S. 5 SGB V durch die beim BAS
eingerichtete Prüfstelle (Innenrevision) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Im Rahmen dieses Dokumentes werden die im Vergabeverfahren geforderten Leistungen zur
Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds beschrieben.
Innerhalb dieser Leistungsbeschreibung wird das BAS als Auftraggeber und der Dienstleister als
Auftragnehmer bezeichnet. Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument und
dessen Anlagen etc. grundsätzlich die männliche Sprachform gewählt.
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds
durch ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern
und/oder vereidigten Buchprüfern.
Der Auftragnehmer hat bezogen auf die Jahresrechnung des Gesundheitsfonds die jeweilige Jahresabschlussprüfung
für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 durchzuführen. Der Auftrag umfasst
auch die Prüfung der Rechnungslegungen des Innovationsfonds (§§ 92a und 92b
SGB V), Strukturfonds (§§ 12 und 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) und Zukunftsfonds
(§ 14a KHG), die in die Rechnungslegung des Gesundheitsfonds integriert sind.
Darüber hinaus erstreckt sich der Prüfauftrag auf die Rechnungslegung eines Transformationsfonds,
für die ebenfalls die Integration in die Rechnungslegung des Gesundheitsfonds beabsichtigt
ist (siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 2.1.5 der Leistungsbeschreibung). Da der Transformationsfonds
erst ab dem Jahr 2026 eingerichtet wird, handelt es sich um die Rechnungslegungen
für die Geschäftsjahre 2026 bis 2028.
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