Beschreibung
Der Landkreis Jerichower Land nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Aufgabe der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Jerichower Land wahr.
Der Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH soll an einen Dritten, nachfolgend als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, vergeben werden. Hierzu schreibt der Landkreis Jerichower Land, nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet, den Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH in einem offenen Verfahren gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) neu aus. Die zu vergebene Leistung wird in drei Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 1 - Wertstoffhof Burg
Los 2 - Wertstoffhof Genthin
Los 3 - Wertstoffhof Gommern.
Die Beauftragung des AN erfolgt nach Maßgabe des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und bedeutet keine Übertragung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungszuständigkeit des AG.
Die Leistung beginnt am 01.01.2025. Die Laufzeit endet zum 31.12.2026. Der AG kann nach § 23 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit einmalig um 1 Jahr, d.h. bis zum 31.12.2027 verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 30.06.2026, muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle Lose. Sollten losbezogenen Änderungen oder erweiterter Leistungsumfang verlangt werden, ist dies durch Benennung des betreffenden Loses gekennzeichnet. Die Leistung des Betriebs und der Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen:
- Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug (gem. Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung i. V. m. der Kassenvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung des AGs) zu erfüllen,
- Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer bzw. Hilfestellung zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle,
- Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container (siehe Tabelle 6) zur Annahme der Abfälle sowie der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof und von dort zu den Entsorgungsanlagen,
- Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst), insbesondere Sicherstellung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf den WSH,
- Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des AG bei Annahme bestimmter Abfälle sowie Vorhaltung und Verkauf von Big Bags für asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial sowie LDPE-Entsorgungssäcke,
- Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung sowie Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten,
- Quittierung und Dokumentation der angelieferten Abfallmengen getrennt nach Abfallarten,
- Führen eines Betriebstagebuches mit u. a. aktuelle Dokumentation etwaiger Einzelnachweise des AGs zum Umgang mit bestimmten Abfallarten, Anlieferern oder im Zusammenhang mit weiteren betrieblichen Belangen des WSH (u. a. besondere Vorkommnisse (Havarien, Brände, Unfälle), Betriebsstörungen und deren Ursachen sowie eingeleitete Maßnahmen, Betriebsordnung, Register über angenommene und abgegebene Abfälle, Art und Umfang von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten),
- digitale Registerführung sowie monatliche sowie jährliche (Zusammenfassung) Meldung an den AG,
- Meldung der Gesamtübersicht über alle angenommenen Abfallarten einschließlich Abfallschlüsselnummern und Mengen des vorangegangenen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres an den AG.