Der Freistaat Bayern betreibt, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, – im Folgenden „Auftraggeber“ bzw. „AG“ genannt – eine ANKER-Einrichtung für Asylbewerber in Manching und Ingolstadt – im Folgenden „ANKER-Einrichtung“ genannt: ANKER-Einrichtung: Max-Immelmann-Kaserne, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt und Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching.
Bei der ANKER-Einrichtung handelt es sich um sozial sensible Liegenschaften, deren Räumlichkeiten und auch Bewohner eines besonderen Schutzes bedürfen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum sowie anderer Rechtsgüter der Asylbewerber, Mitarbeiter des AG, Mitarbeiter der Dienstleister des AG sowie Mitarbeiter anderer Behörden, Besucher und sonstiger zutrittsberechtigter Personen der Unterkunft, der Schutz der Räumlichkeiten des AG sowie ein geordneter Betrieb der Unterkunft.
Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages beauftragt der AG mit der Durchführung der Bewachungsleistungen inkl. Einlasskontrolle ein Sicherheitsunternehmen – im Folgenden „AN“ genannt –, das diese Aufgaben flexibel und mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Auf dem Gelände der Max-Immelmann-Kaserne (MIK), befindet sich in einem Gebäude eine Niederlassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, nachfolgend kurz „BAMF“ genannt. Dieses Gebäude ist ebenfalls Gegenstand des Bewachungsauftrags.
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