Für den Neubau der A 39 wird im Abschnitt 1 eine Bodenkundliche Baubegleitung, BBB, erforderlich, um den Bodenschutz bei dem Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der § 2 BBodSchG sowie § 4 Abs. 5 BBodSchV 2021 Rechnung tragen zu können. Als Grundlage für die BBB ist ein Bodenschutzkonzept, BSK, zu erarbeiten.