Die öffentlichen Spielplätze, Verkehrsgrün und Grünanlagen inkl. der zu den Flächen gehörenden Wege und Plätze, sind von jeglichem Unrat / Abfall (u.a. auch z. B. Glasbruch, Kronkorken, Tabakfilter, Leergut, Fäkalien, etc.) zu säubern. In den Flächen integrierte Treppen sind bei der Reinigung grundsätzlich mit abzukehren und
zu den Flächen zugehörige Abfallbehälter sind komplett zu leeren d.h., auch neben den Abfallbehälter gefallener Müll oder auch z.B. Sand ist zu entfernen. Feuerstellen sind zudem zu säubern und die Brandreste komplett
(auch Holzreste + Asche) zu entsorgen.
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