Das Kellergeschoss des Bürogebäudes Rheinpfalzallee weist diverse Brandschutzmängel
auf. Fehlende brandschutztechnische Schottungen und nicht ausgebildete Brandabschnitte
sollen durch die Umsetzung des neuen Brandschutznachweises behoben werden.
Der Brandschutznachweis wurde bereits im Dezember 2024 genehmigt und liegt als Anlage
bei, „Baugenehmigung Nr. 2024 / 1874 gemäß § 64 BauO Bln“. Das Kellergeschoss wurde in
sechs neue Nutzungseinheiten unterteilt, welche jeweils als Brandabschnitt herzustellen
sind.
Da sich zwischenzeitlich die Mieterlage geändert hat und zwei Nutzungseinheit leer stehen,
befindet sich das Planungsbüro KLW derzeit in Abstimmung mit dem zuständigen
Prüfingenieur für Brandschutz, ob diese zwei Nutzungseinheiten auch Bestandteil der
Brandschutzsanierung sind und ob eine Tektur zum Brandschutznachweis einzureichen ist.
Ein Schadstoffbericht zeigt, das zurückzubauende Dämmmaterialien KMF belastet sind.
Nach Rücksprache mit KLW, muss hier jedoch keine vorgezogene Schadstoffsanierung mit
Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen stattfinden. Jedoch ist während der Arbeiten das
tragen entsprechender PSA notwendig.
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