3 Stück Elektrobusse mit Ladeinfrastruktur in Niederflurausführung
Anforderungen gemäß Busförderung nach dem Bayerischen Gemeindefinanzierungsgesetz (BayGVFG)
vorbehaltlich Förderzusage
Erfüllung der Voraussetzung gemäß §42 PBefG und ÖPNV-Zuwendungsrichtlinie und Verordnung (EG Nr. 661/2009)
Übereinstimmung der Busse mit §30d StVZO
Niederflurausstattung, Behindertengerechte Ausstattung
Länge 11,50 bis max. 12,30 Meter
Reichweite mindestens 250 Kilometer
Mindestens 38 Sitzplätze, mindestens 85 Fahrgastplätze
2 Türen vorne und hinten, doppelbreite Mitteltüren
Fahrzeuge mit Hebe- und Senkfunktionen
Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste
Voraussetzung zur Ausrüstung mit WLAN, insbesondere BayernWLAN
Angabe des frühestmöglichen Liefertermins
Angabe von Rückkaufswerten
Werstattnähe in Kilometer
Ladeinfrastruktur mindestens 75 KW Ladeleistung
3 Stück Ladestationen mit jeweils 1 Ladepunkt
optional mit 2 Ladepunkten anbieten
mindestens 7 m Ladekabel mit Ladestecker
optional mindestens 160 KW pro Ladepunkt
Lose (1)
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