Die Gemeinde Leiblfing ist Eigentümerin der Grundstücke Straubinger Straße Nr. 21 und Straubinger Straße Nr. 23 in Leiblfing. Gemeinde Leiblfing beabsichtigt den Verkauf dieser Grundstücke, wobei es möglich ist, beide Grundstücke zu erwerben oder auch nur eines der beiden Grundstücke. Wesentliches Kriterium bei der Vergabe des Grundstücks/der Grundstücke soll neben dem Kaufpreis die beabsichtigte Nutzung bzw. Verwendung durch den/die Investor(en) sein. Die Gemeinde Leiblfing beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung des Grundstücks/der Grundstücke an einen Investor, der sich im notariellen Vertrag zum Neubau entsprechend den eingereichten und mit der Gemeinde Leiblfing endverhandelten Unterlagen verpflichtet.
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